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Ultraleicht Trekking

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb questor:

Noch mitten innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung.
Genau - wird auf den Hersteller abgewälzt. Dort hin schicken kann ich selber.

Zwar kein feiner Zug vom TLS aber rechtlich in Ordnung.
Nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr nicht mehr. Daher ist es im Endeffekt unkomplizierter, die Matte direkt zu TAR zu schicken.

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Geschrieben (bearbeitet)

Globetrotter hat mir mal eine mehrere Jahre alte delaminierte Therm-a-Rest-Matte ohne Bon erstattet. Ich musste es aber zweimal versuchen. Beim ersten Anlauf wollte mir der Verkäufer ein ähnliches aktuelles Modell in die Hand drücken, dass mir aber nicht so gefallen hat, weil ich lieber eine 2/3 lange leichtere Matte wollte, und dann wurde er zögerlich, zumal er die Matte nicht in meiner Kauf-Historie finden konnte. Beim zweiten Anlauf wurde mir von einem anderen Verkäufer der Preis des aktuellen Modells gut geschrieben. Ich hatte allerdings eine goldene Kundenkarte und bin vielleicht bevorzugt behandelt worden. 

Bearbeitet von ALF
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Konradsky:

Adresse in Fürth steht in diesem Thread.

Einfach Matte mit Adresse im Paket nach Fürth schicken und drei Wochen warten bis die Neue da ist.

 

Gruss

Konrad

 

P.S.: klappt auch mit defekten Platypus Flaschen.

ach mist.... hab meine alte defekte  platypus einfach entsorgt. danke für den hinweis ( für das nächste mal)

 

gruss heff

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Fabian.:

Zwar kein feiner Zug vom TLS aber rechtlich in Ordnung.
Nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr nicht mehr. Daher ist es im Endeffekt unkomplizierter, die Matte direkt zu TAR zu schicken.

Jein.

Nur schon mal vorab, ich vereinfache hier ein bisschen, lasse juristische Spitzfindigkeiten weg, damit es verstaendlich bleibt...

Die Gewaehrleistung (2 Jahre) des Haendlers muss fuer alles eintreten, was zugesagte Eigenschaften bei Kauf sind.

Entgegen der Annahme mancher Kaeufer ist die Gewaehrleistung keine "Garantie auf Fehlerfreiheit" waehrend der 2 Jahre, sondern sie faengt nur Faelle ab, bei denen die Ware nicht einwandfrei war, bei Uebergabe an den Kunden (Kauf).

Da eben ein Kaeufer nicht die komplette Ware bei Uebergabe pruefen kann, hat er die Gewaehrleistungsfrist von 2 Jahren, falls er spaeter Maengel feststellt, die schon bei Uebergabe bestanden haben z.B. durch fehlerhafte Produktion oder Ueberlagerung.

Um es nun noch etwas zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Beweislastumkehr nach 6 Monaten, bis 6 Monate nach Kauf gilt erstmal die Grundannahme, dass die Ware bei Uebergabe an den Kunden fehlerhaft war, nach 6 Monaten die Annahme, dass die Ware nicht fehlerhaft war d.h. die andere Seite muss gute "Argumente" (bzw im Haertefach vor Gericht beweisen) haben, warum sie die Gewaehrleistung ablehnt bzw will.

Mal typische Beispiele :
Ein Haendler bekommt einen UL-Rucksack, der in der Beschreibung des Haendlers fuer ein Gewicht bis 8 kg als geeignet beschrieben wird, nach 3 Monaten mit einer ausgerissener Schultergurtnaht zurueck und der Kunde beruft sich auf Gewaehrleistung.
Bei Sichtung des Rucksacks faellt auf, dass viele Nahte durch sehr hohe Zuladung (deutlich hoeher als 8 kg) "stark verdehnt" sind.
Hier greift nun die Gewaehrleistung nicht, da die Ursache nicht in einer fehlerhaften Produktion liegt, sondern in einer fehlerhaften Handhabung.

Ein Haendler bekommt ein PU-Poly-Zelt bei dem sich die Nahtdichtbaender grossflaechig abgeloest haben, nach 9 Monaten zurueck und der Kunde beruft sich auf Gewaehrleistung.
Bei Sichtung des Zeltes gibt es keine Anzeichen dafuer, dass das Zelt in Sturm gestanden hat oder mit "schaedlicher Chemie" in Kontakt kam.

Hier wuerde ich mich als Kunde darauf berufen, dass ich damit nachgewiesen habe, dass die Ursache nicht in falscher Handhabung liegt, sondern dies ein Produktionsfehler ist und jeder vernuenftige Haendler wird dieses Zelt beim Hersteller reklamieren.

Hier sind wir auch gleich beim naechsten Punkt, ein Haendler darf den Kunden, wenn sich dieser auf Gewaehrleistung beruft, nicht mit Hinweis auf eine etwaige Hersteller-Garantie zu diesem "abwimmeln", ich kann als Kunde entscheiden, ob ich mich auf Gewaehrleistung (da ist immer der Haendler der Ansprechpartner) oder Garantie berufe.
Bei der Garantie ist es nun etwas komplizierter, normalerweise gibt der Hersteller die Garantie, das faellt unter freies Vertragsrecht d.h. der Hersteller darf sozusagen beliebige Bedingungen reinschreiben z.B. "gilt nur bei Vollmond" :-)
Ich kann mich nun als Kunde rechtlich nicht beim Haendler auf eine Hersteller-Garantie berufen, wenn sie nicht eine zugesagte Eigenschaft bei Kauf war.
Also ich habe die Garantie nur auf der Herstellerseite gelesen,  beim Kistenschieber (reinen Internet-Shop ohne Laden) steht nix davon auf der Website -> keine zugesagte Eigenschaft.
Ich kaufe in einem Ladengeschaeft, ein Anhaenger am Produkt, den ich vor Kauf lesen konnte oder der Verkaeufer erwaehnen die Garantie -> zugesagte Eigenschaft.

Ein Haendler darf aber auch im Gewaehrleistungsfall die Meinung / Begutachtung des Herstellers heranziehen d.h. bei Faellen, wo er nicht derselben Meinung wie der Kunde ist, das Produkt zur Begutachtung an den Hersteller senden.

Was man auch immer im Auge behalten sollte, ist, dass die Abwicklung eines Gewaehrleistungsfalls, auch wenn der Hersteller das Produkt ersetzt, dem Haendler einige Kosten verursacht, Kontakt mit dem Kunden, Begleitschreiben an den Hersteller (also Einiges an bezahlter Arbeitszeit), Porto usw
Wenn nun Haendler von "Kunden" eine Bearbeitungspauschale bei Reklamationen von Produkten nehmen, die dort nicht gekauft sind, finde ich das voellig fair, warum sollen sie die Kosten fuer diese Reklamation tragen und letztendlich ueber den Preis auf ihre Kunden umlegen ?
 


 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb khyal:

Wenn nun Haendler von "Kunden" eine Bearbeitungspauschale bei Reklamationen von Produkten nehmen, die dort nicht gekauft sind, finde ich das voellig fair, warum sollen sie die Kosten fuer diese Reklamation tragen und letztendlich ueber den Preis auf ihre Kunden umlegen ?

In meinem Fall war es eine Exped Synmat welche ich privat gekauft habe. Exped möchte aber, dass ich die Reklamation der defekte Ware nur über ein Outdoorgeschäft abwickel. Die 25€ Bearbeitungszuschlag von Globetrotter ersetzen sie jedoch nicht.

 

Gruss

Konrad

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb khyal:


Um es nun noch etwas zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Beweislastumkehr nach 6 Monaten, bis 6 Monate nach Kauf gilt erstmal die Grundannahme, dass die Ware bei Uebergabe an den Kunden fehlerhaft war, nach 6 Monaten die Annahme, dass die Ware nicht fehlerhaft war d.h. die andere Seite muss gute "Argumente" (bzw im Haertefach vor Gericht beweisen) haben, warum sie die Gewaehrleistung ablehnt bzw will.

 

Nur kurz als Ergänzung: Die Beweislastumkehr findet in (!) den ersten 6 Monaten statt und nicht danach.
Ansonsten Zustimmung zu der ausführlicheren Ausführung. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Konradsky:

In meinem Fall war es eine Exped Synmat welche ich privat gekauft habe. Exped möchte aber, dass ich die Reklamation der defekte Ware nur über ein Outdoorgeschäft abwickel. Die 25€ Bearbeitungszuschlag von Globetrotter ersetzen sie jedoch nicht.

Meine Bemerkung bezog sich mehr darauf, dass es inzwischen so Einige Leute gibt, die derartige Matten bei einem Kistenschieber im Internet kaufen, wenn sie dann aber eine Reklamation haben, versuchen sie im oertlichen Handel zu reklamieren und da finde ich es ok, wenn das oertliche Geschaeft dies ablehnt, oder eben demjenigen anbietet, die Rekamation abzuwickeln, wenn dieser die entstehenden Kosten uebernimmt.

Nun zu Deinem Fall :
Wenn die Matte vor weniger als 2 Jahren gekauft wurde, greift noch die Gewaehrleistung gegenueber dem Haendler, wo sie gekauft wurde
, da kann ja evtl der private Verkaeufer hilfreich sein, ueblicherweise muesste der ja noch wissen, wann und wo er die Matte gekauft hat, Thema Beweislastumkehr nach 6 Monaten bleibt natuerlich bestehen.
Sollte der private Verkaeufer da nicht weiterhelfen koennen, kannst Du natuerlich sehen, ob es eine Garantie des Herstellers gibt, da gilt nun freies Vertragsrecht und viele Hersteller machen das so, dass sie als Bedingung stellen, dass die Abwicklung ueber ein Fachgeschaeft laeuft.
Das hat ein paar Gruende z.B. dass das Fachgeschaeft erstmal drueber schauen kann, ob das ueberhaupt eine Rekla mit Aussicht auf Erfolg ist, das erspart ja dem Kunden und dem Hersteller auch evtl Kosten, dass der Hersteller wiederum sehen kann, ob er derartige Matten ueberhaupt an den Haendler geliefert hat, oder ob die Matte evtl aus irgendwelchen nicht so "offiziellen" Kanaelen stammt.
In diesem Fall kann auch der Hersteller nicht ueberpruefen, wann die Matte gekauft wurde, sondern nur anhand der LOT-Nummer, wann sie produziert wurde.
btw viele Ladengeschaefte halten es so, dass sie bei guten Kunden, also Kunden, die dort schon Einiges gekauft haben, auch schon mal eine Reklamation ohne Kosten abwickeln, wenn der Kunde das Produkt nicht dort gekauft hat, wobei ich finde, dass man da als Kunde fair bleiben sollte, die Kosten fuer Gewaehrleistungsabwicklung muessen ja nun ueber den Verkaufspreis finanziert werden...

vor 14 Minuten schrieb Fabian.:

Nur kurz als Ergänzung: Die Beweislastumkehr findet in (!) den ersten 6 Monaten statt und nicht danach.
Ansonsten Zustimmung zu der ausführlicheren Ausführung. 

Wenn wir es wirklich so korinthenkakerisch :mrgreen: betrachten wollen, sehe ich es so...

Grundsaetzlich ist ja erstmal nicht klar, ob nun im Gewaehrleistungsfall der Mangel schon bei Uebergabe an den Kunden bestanden hat oder nicht.
Um nun die Abwicklung zu vereinfachen und evtl auch die Gerichte zu entlasten, gibt es nun die Annahme, das innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Kauf der Mangel schon bei Uebergabe bestanden hat, nach dieser Frist, also nach den 6 Monaten, findet nun die Umkehr statt d.h. nun muss der Kaeufer "beweisen", dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb khyal:

Wenn wir es wirklich so korinthenkakerisch :mrgreen: betrachten wollen, sehe ich es so...

Grundsaetzlich ist ja erstmal nicht klar, ob nun im Gewaehrleistungsfall der Mangel schon bei Uebergabe an den Kunden bestanden hat oder nicht.
Um nun die Abwicklung zu vereinfachen und evtl auch die Gerichte zu entlasten, gibt es nun die Annahme, das innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Kauf der Mangel schon bei Uebergabe bestanden hat, nach dieser Frist, also nach den 6 Monaten, findet nun die Umkehr statt d.h. nun muss der Kaeufer "beweisen", dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat.

Na gut, dann machen wir das aber auch richtig :P
Die Beweislastumkehr (§477 BGB) bedeutet im Juristendeutsch, dass entgegen der allgemeinen Regelung der Rosenbergschen Formel, die besagt, dass jede Partei die Beweislast für die für sich günstige Rechtsnorm trägt - hier also die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war - hier nicht (!) der Verbraucher die Beweislast trägt, sondern diese Beweislast zugunsten des Verbrauchers umgekehrt wird.
Inhaltlich stimmt deine Aussage natürlich; nämlich, dass der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate im Zweifelsfall nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand. Terminologisch findet die Beweislastumkehr aber nun mal innerhalb der ersten 6 Monate statt, da die Beweislast innerhalb dieser Zeit umgekehrt wird.

Bearbeitet von Fabian.
Geschrieben

Bei meiner NeoAir XTherm bin ich aufs Ventil getreten welches dann leider zerbrochen ist. Diese wurde anstandslos über Amazon nach ca 1,5 Jahren getauscht.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Gamblex:

Bei meiner NeoAir XTherm bin ich aufs Ventil getreten welches dann leider zerbrochen ist. Diese wurde anstandslos über Amazon nach ca 1,5 Jahren getauscht.

Das ist schon krass - wäre cool wenn Auto-Hersteller so reagieren würden. 
Hab mein Auto vor ne Wand gefahren - ich hätte gern ein neues.... 

Geschrieben
Am 9.10.2019 um 20:22 schrieb questor:

Wie ist die Erfahrung in der Praxis? Wie gut greift die jeweilige Garantie tatsächlich?

Bei TAR reichte mir bis jetzt die Durchgabe der Seriennummer auf der Matte. Musste das zum Glück aber bisher auch nur einmal in Anspruch nehmen. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Thomas-TT:

Bei TAR reichte mir bis jetzt die Durchgabe der Seriennummer auf der Matte. Musste das zum Glück aber bisher auch nur einmal in Anspruch nehmen. 

du musstest die matte gar nicht einsenden und hast eine neue bekommen?

PS: alle von mir abgebildeten pics sind selbstgemacht!

__________________________________________________________________

you and your wife in the tent and no moisture build up at all ---

I don't think you should be bragging about that:ph34r:

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Konradsky:

Bei meiner delaminierten TAR Matte reichte es auch, wenn ich ein Foto

von einem abgeschnittenen Ventil nach Irland geschickt habe.

 

Gruss

Konrad

Hast Du das per Mail abgeklärt? Wohin wendet man sich?

Danke

 

Offline bei https://www.ultraleicht-trekking.com, jetzt auf zu neuen Welten!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb questor:

Wohin wendet man sich?

 von der msr homepage: 

Reparaturen & Garantiefälle:

Direkteinsendung (Dauer ca. 2 Wochen)

Cascade Designs Ltd., RepairCentre, Dwyer Road, Midleton (Co. Cork), Irland, warranty@cascadedesigns.ie

 

oder in .de:

Über deutsche Sammeladresse (Dauer ca. 3 Wochen)

Cascade Designs Ltd., Weiterleitungsstelle für Reparaturen, Katharinenstr. 7, 90762 Fürth

selbe email adresse.
 

ich hab über .de eingeschickt. nach 14 tagen war die neue da, bekam ein upgrade das ich mir (heimlich schon lange) gewünscht hatte. mails wurden sofort beantwortet, nicht wie es in einer standartmail hiess "vorr. nach ca. 1 woche."

PS: alle von mir abgebildeten pics sind selbstgemacht!

__________________________________________________________________

you and your wife in the tent and no moisture build up at all ---

I don't think you should be bragging about that:ph34r:

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe ja gerade mal mit Globi telefoniert und würde gerne eine Sache richtig stellen die hier falsch kommuniziert wird. 

Globi nimmt seit längerem keine Bearbeitungsgebühr mehr! Dies ist schlicht eine veraltete Information. Gab es mal, ist aber nicht mehr der Fall!

Sie tauschen allerdings auch nur Matten die bei ihnen gekauft worden sind. 

 

LG

 

Bearbeitet von Tipple

Übermoderationsopfer des Kaisers. 🥰

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb danobaja:

du musstest die matte gar nicht einsenden und hast eine neue bekommen?

Einsenden musste ich sie schon noch, aber vorab hat es ausgereicht die Seriennummer mit einer kurzen Beschreibung des Problems per Mail nach Irland hinzuschicken. Hier wurde dann schnell geantwortet wohin ich die Matte schicken soll und die Ersatzmatte kam dann auch sehr schnell zurück. Also kein Gang zum Händler, Quittung usw. nötig.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Tipple:

Sie tauschen allerdings auch nur Matten die bei ihnen gekauft worden sind. 

Das widerum stimmt auch nicht so ganz. Wenn man ein Kundenkonto hat, machen sie auch ohne

Aufpreis die Rekla, auch wenn die Matte nicht von Ihnen ist. Die 25€ Aufwandsentschädigung verlangen

sie, wie Tipple schrieb, nicht mehr.

Allerdings muß die Matte dann ins Reklalager in Ludwigslust geschickt werden.

 

Gruss

Konrad

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Konradsky:

Das widerum stimmt auch nicht so ganz. Wenn man ein Kundenkonto hat, machen sie auch ohne

Aufpreis die Rekla

Dem ist leider nicht so @Konradsky

Globi tauscht wie gesagt nur noch Matten die bei ihnen gekauft wurden. Auch mit Kundenkonto werden keine Matten getauscht die wo anders gekauft wurden. So sieht es die aktuelle Firmenpolitik vor. 

Habe gerade noch mal mit Globi telefoniert, die Infos sind also aus erster Hand. 

LG

 

Übermoderationsopfer des Kaisers. 🥰

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