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Ultraleicht Trekking

Stealthcamping im Harz


Schildkröt

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Hallo zusammen,

ich möchte vor Ostern ein paar Tage durch den Harz (v.a. zwischen Brocken und Werningerode) wandern und würde gern unter dem Tarp übernachten. Nun frage ich mich, wie sehr bzw. aus welchen Gründen dies dort nicht erlaubt ist.

Dass Wildcampen in Deutschland generell nicht erlaubt, aber bei anständigem Verhalten meist geduldet wird, ist mir bewusst. Nun ist aber ja ein Großteil des Harzes Nationalpark und einige Bereiche zusätzlich(?) Naturschutzgebiet. Ist überall striktes Aufenthaltsverbot über Nacht oder wird rücksichtsvolles campen außerhalb der Naturschutzgebiete geduldet? Wie sieht es aus, wenn ich meine Isomatte in Schutzhütten oder auf Picknickplätzen ausbreite?

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Servus Schildkröt, da Du von "Stealthcamping" redest, gehe ich davon aus dass Du entsprechend tarnfarben ausgerüstet bist. Wenn Du nur mit dem Gaskocher brutzelst und Dich abseits der Wege hältst, wer soll Dich finden ? Ich hab schon in diversen Nationalparks übernachtet und mich ging nie jemand an, außer im Nat Park Bayrischer Wald da sah mich einer in der Dämmerung auf nem Felsblock stehn und der schlug wie wild mit nem Ast an einen Baum und ich verzog mich. Es wird nix so heiß gegessen wies gekocht wird. :shock:

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vor 5 Minuten schrieb Einzelkämpfer:

Servus Schildkröt, da Du von "Stealthcamping" redest, gehe ich davon aus dass Du entsprechend tarnfarben ausgerüstet bist. Wenn Du nur mit dem Gaskocher brutzelst und Dich abseits der Wege hältst, wer soll Dich finden ? Ich hab schon in diversen Nationalparks übernachtet und mich ging nie jemand an, außer im Nat Park Bayrischer Wald da sah mich einer in der Dämmerung auf nem Felsblock stehn und der schlug wie wild mit nem Ast an einen Baum und ich verzog mich. Es wird nix so heiß gegessen wies gekocht wird. :shock:

ich glaub den vogel hätte ich gefragt was er im schutzgebiet aufn baum einschlägt.

 

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- Signatur gelöscht -

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Am 12.3.2018 um 17:38 schrieb Schildkröt:

ich möchte vor Ostern ein paar Tage durch den Harz (v.a. zwischen Brocken und Werningerode) wandern und würde gern unter dem Tarp übernachten. Nun frage ich mich, wie sehr bzw. aus welchen Gründen dies dort nicht erlaubt ist.

Ich war letztes Jahr um 15-20 mal im Harz...ich glaube 2/3 meiner Übernachtungen in Schutzhütten verbracht, da ich teilweise im Nationalpark unterwegs bin. Bist du es (Brocken), dann auf jeden Fall auch in einer der Schutzhütten übernachten - wird sonst ziemlich teuer (~500 €, wenn du "nur" beim Übernachten erwischt wirst...das aktuellste was ich so gehört habe).
Wird Zelte ich nur da, wo ich mir sicher bin, dass ich niemanden antreffe. Ich laufe gerne weit raus, dass ich mind. 1 km Luftlinie von jeglicher Strasse weg bin. Mit ein/zwei "Bergen" dazwischen hat man nicht mal den Lärm der extrem nervigen Motorräder in den warmen Monaten...

GPS-Daten der Schutzhütten wurden ja schon verlinkt :)

Gruß
Paul

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  • 2 Wochen später...

OT:

Bei Recon Company, Salzgitter, gibt es für 80 € einen durch einen Zentralreißverschluss gut belüftbaren olivgrünen Biwaksack, den 340 g leichten Snugpack Special Forces bivvy bag.

Ich hab dazu im Faden "Biwaksack anstatt Tarp" einiges geschrieben.

Es ist optisch ein erheblicher Unterschied, ob man in dieser Tüte 20 cm hoch im Grase oder Unterholz liegt oder ob man ein 3x3 Meter Tarp in 1 Meter Höhe aufspannt.

Außerhalb von Naturschutzgebieten etc gibt es auch erhebliche rechtliche Unterschiede.

WP_20170907_10_05_35_Pro.thumb.jpg.eb65a26deb1964c2d29fdc71b50af4fa.jpg

Hinter dem Baum liegt der Biwaksack.

Ich stehe etwa 5 Meter entfernt davon, als ich das Foto aufnehme.

 

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Andreas K. hat diesen Beitrag moderiert:

@Erbswurst

Es geht dem TO nicht darum wie man unauffällig biwakiert! Die Frage war ob es geduldet wird innerhalb von Nationalpark und Naturschutzgebieten in Schutzhütten zu nächtigen. Alles andere ist illegal, da beißt die Maus keine Faden ab!

“Wer ans Ziel kommen will, kann mit der Postkutsche fahren, aber wer richtig reisen will, soll zu Fuß gehen."
(Jean-Jacques Rousseau)

Waldschneider auf Flickr

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Am 16.3.2018 um 09:25 schrieb Schildkröt:

Danke für die Antwort! Verstehe ich Dich richtig, dass Übernachten in Schutzhütten geduldet wird, die Ordnungsgelder, von denen Du sprichst, also für Übernachtungen abseits des Weges erhoben wurden?

So ist es an sich überall bei uns. D.h. wenn man in "normalen" Wäldern und nicht Naturschutzgebieten "wild" Zeltet *kann* es passieren, dass man ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommt - ähnlich wie beim falsch Parken ;)
In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das dann schon ne ganz andere Hausnummer. In einer Schutzhütte zu Übernachten kann dir an sich niemand verbieten, weshalb das auch so gemacht wird. Es ist eine "legale Möglichkeit" in der Natur zu übernachten.

Hier mal ein Link zum Umwelt-Bußkatalog - aufgeführt sind hier die Landschafts-/Naturschutzgebiete bzw. Nationalparks, aber auch Bußgelder für "Außerhalb geschützter Flächen"

https://umwelt.bussgeldkatalog.org/campen/

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