Schildkröt Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 Hallo zusammen, ich möchte vor Ostern ein paar Tage durch den Harz (v.a. zwischen Brocken und Werningerode) wandern und würde gern unter dem Tarp übernachten. Nun frage ich mich, wie sehr bzw. aus welchen Gründen dies dort nicht erlaubt ist. Dass Wildcampen in Deutschland generell nicht erlaubt, aber bei anständigem Verhalten meist geduldet wird, ist mir bewusst. Nun ist aber ja ein Großteil des Harzes Nationalpark und einige Bereiche zusätzlich(?) Naturschutzgebiet. Ist überall striktes Aufenthaltsverbot über Nacht oder wird rücksichtsvolles campen außerhalb der Naturschutzgebiete geduldet? Wie sieht es aus, wenn ich meine Isomatte in Schutzhütten oder auf Picknickplätzen ausbreite? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einzelkämpfer Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 Servus Schildkröt, da Du von "Stealthcamping" redest, gehe ich davon aus dass Du entsprechend tarnfarben ausgerüstet bist. Wenn Du nur mit dem Gaskocher brutzelst und Dich abseits der Wege hältst, wer soll Dich finden ? Ich hab schon in diversen Nationalparks übernachtet und mich ging nie jemand an, außer im Nat Park Bayrischer Wald da sah mich einer in der Dämmerung auf nem Felsblock stehn und der schlug wie wild mit nem Ast an einen Baum und ich verzog mich. Es wird nix so heiß gegessen wies gekocht wird. Schildkröt reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ArminS Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 vor 5 Minuten schrieb Einzelkämpfer: Servus Schildkröt, da Du von "Stealthcamping" redest, gehe ich davon aus dass Du entsprechend tarnfarben ausgerüstet bist. Wenn Du nur mit dem Gaskocher brutzelst und Dich abseits der Wege hältst, wer soll Dich finden ? Ich hab schon in diversen Nationalparks übernachtet und mich ging nie jemand an, außer im Nat Park Bayrischer Wald da sah mich einer in der Dämmerung auf nem Felsblock stehn und der schlug wie wild mit nem Ast an einen Baum und ich verzog mich. Es wird nix so heiß gegessen wies gekocht wird. ich glaub den vogel hätte ich gefragt was er im schutzgebiet aufn baum einschlägt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einzelkämpfer Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 Andreas K hat mich drauf gebracht, ich hab jahrelang gerätselt. Das war ein Parkranger der dachte sich was macht der Typ abends um halb 8 IN MEINEM NATIONALPARK ! Ich dachte damals Rübezahl ist auferstenden und hab mich verpißt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas K. Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 vor 19 Minuten schrieb Einzelkämpfer: da sah mich einer in der Dämmerung auf nem Felsblock stehn Das war nicht zufällig am Rachelsee?  Zitieren “Wer ans Ziel kommen will, kann mit der Postkutsche fahren, aber wer richtig reisen will, soll zu Fuß gehen." (Jean-Jacques Rousseau) Waldschneider auf Flickr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einzelkämpfer Geschrieben 12. März 2018 Teilen Geschrieben 12. März 2018 Nö nicht direkt am See, oberhalb Zwiesel, war schon 2007 oder 8. Hat mir damals nen gehörigen Schrecken eingejagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schildkröt Geschrieben 13. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2018 Danke für die Antworten! Ihr scheint das ja recht entspannt zu sehen, dann werde ich einfach mal schauen, wie die Gegebenheiten da so sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wilbo Geschrieben 13. März 2018 Teilen Geschrieben 13. März 2018 (bearbeitet) Hier gibt es eine sehr übersichtliche Auflistung des rechtlichen Rahmens für die einzelnen Bundesländer.http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht/90-uebernachten-im-freien-deutschland-und-die-bundeslaender-teil-iii Und die allgemeine rechtliche Position beim "Wildcampen".http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht/91-uebernachten-im-freien-was-ist-verboten-was-darf-man-wo-teil-ihttp://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht/92-uebernachten-im-freien-was-ist-verboten-was-darf-man-wo-teil-ii VG. -Wilbo- Bearbeitet 14. März 2018 von wilbo Schildkröt und Ronsn reagierten darauf 1 1 Zitieren - Signatur gelöscht - Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
momper Geschrieben 13. März 2018 Teilen Geschrieben 13. März 2018 (bearbeitet) Schutzhüttenliste: https://www.outdoorseiten.net/wiki/Schutzhütten_im_Harz GPS: https://der-gruendel.de/downloads/gps-daten Bearbeitet 13. März 2018 von momper Ergänzung Möhre und Schildkröt reagierten darauf 1 1 Zitieren Outdoorrama bei Bluesky Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlphaRay Geschrieben 14. März 2018 Teilen Geschrieben 14. März 2018 Am 12.3.2018 um 17:38 schrieb Schildkröt: ich möchte vor Ostern ein paar Tage durch den Harz (v.a. zwischen Brocken und Werningerode) wandern und würde gern unter dem Tarp übernachten. Nun frage ich mich, wie sehr bzw. aus welchen Gründen dies dort nicht erlaubt ist. Ich war letztes Jahr um 15-20 mal im Harz...ich glaube 2/3 meiner Übernachtungen in Schutzhütten verbracht, da ich teilweise im Nationalpark unterwegs bin. Bist du es (Brocken), dann auf jeden Fall auch in einer der Schutzhütten übernachten - wird sonst ziemlich teuer (~500 €, wenn du "nur" beim Übernachten erwischt wirst...das aktuellste was ich so gehört habe). Wird Zelte ich nur da, wo ich mir sicher bin, dass ich niemanden antreffe. Ich laufe gerne weit raus, dass ich mind. 1 km Luftlinie von jeglicher Strasse weg bin. Mit ein/zwei "Bergen" dazwischen hat man nicht mal den Lärm der extrem nervigen Motorräder in den warmen Monaten... GPS-Daten der Schutzhütten wurden ja schon verlinkt Gruß Paul Schildkröt reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schildkröt Geschrieben 16. März 2018 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2018 Danke für die Antwort! Verstehe ich Dich richtig, dass Übernachten in Schutzhütten geduldet wird, die Ordnungsgelder, von denen Du sprichst, also für Übernachtungen abseits des Weges erhoben wurden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erbswurst Geschrieben 25. März 2018 Teilen Geschrieben 25. März 2018 OT: Bei Recon Company, Salzgitter, gibt es für 80 € einen durch einen Zentralreißverschluss gut belüftbaren olivgrünen Biwaksack, den 340 g leichten Snugpack Special Forces bivvy bag. Ich hab dazu im Faden "Biwaksack anstatt Tarp" einiges geschrieben. Es ist optisch ein erheblicher Unterschied, ob man in dieser Tüte 20 cm hoch im Grase oder Unterholz liegt oder ob man ein 3x3 Meter Tarp in 1 Meter Höhe aufspannt. Außerhalb von Naturschutzgebieten etc gibt es auch erhebliche rechtliche Unterschiede. Hinter dem Baum liegt der Biwaksack. Ich stehe etwa 5 Meter entfernt davon, als ich das Foto aufnehme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erbswurst Geschrieben 25. März 2018 Teilen Geschrieben 25. März 2018 OT: Das sind die Bäumchen, die auf dem ersten Foto rechts von dem dickeren zu sehen sind. Den Biwaksack habe ich zwischendurch nicht angefasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas K. Geschrieben 25. März 2018 Teilen Geschrieben 25. März 2018 Andreas K. hat diesen Beitrag moderiert: @Erbswurst Es geht dem TO nicht darum wie man unauffällig biwakiert! Die Frage war ob es geduldet wird innerhalb von Nationalpark und Naturschutzgebieten in Schutzhütten zu nächtigen. Alles andere ist illegal, da beißt die Maus keine Faden ab! Zitieren “Wer ans Ziel kommen will, kann mit der Postkutsche fahren, aber wer richtig reisen will, soll zu Fuß gehen." (Jean-Jacques Rousseau) Waldschneider auf Flickr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erbswurst Geschrieben 25. März 2018 Teilen Geschrieben 25. März 2018 OT: Oh, pardon! Ich dachte, ich hätte "stealth camping" gelesen. Was wo legal oder illegal ist, steht in den betreffenden Gesetzen und kann z.B. beim zuständigen Forstamt erfragt werden. Ich mache hier jedenfalls keine illegale Rechtsberatung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlphaRay Geschrieben 27. März 2018 Teilen Geschrieben 27. März 2018 Am 16.3.2018 um 09:25 schrieb Schildkröt: Danke für die Antwort! Verstehe ich Dich richtig, dass Übernachten in Schutzhütten geduldet wird, die Ordnungsgelder, von denen Du sprichst, also für Übernachtungen abseits des Weges erhoben wurden? So ist es an sich überall bei uns. D.h. wenn man in "normalen" Wäldern und nicht Naturschutzgebieten "wild" Zeltet *kann* es passieren, dass man ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommt - ähnlich wie beim falsch Parken In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das dann schon ne ganz andere Hausnummer. In einer Schutzhütte zu Übernachten kann dir an sich niemand verbieten, weshalb das auch so gemacht wird. Es ist eine "legale Möglichkeit" in der Natur zu übernachten. Hier mal ein Link zum Umwelt-Bußkatalog - aufgeführt sind hier die Landschafts-/Naturschutzgebiete bzw. Nationalparks, aber auch Bußgelder für "Außerhalb geschützter Flächen" https://umwelt.bussgeldkatalog.org/campen/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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