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Ultraleicht Trekking

[Umfrage] Trekkingstöcke *innerhalb* deines Handgepäckstücks *zulässiger Größe*


Stromfahrer

[Umfrage] Trekkingstöcke *innerhalb* deines Handgepäckstücks *zulässiger Größe*  

40 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Hast du schon einmal Trekkingstöcke *innerhalb* deines Handgepäckstücks *zulässiger Größe* transportiert (kein loser Transport, keine medizinischen Hilfsmittel)?

    • Inlandsflug EU-Land: ERFOLG
      6
    • Inlandsflug EU-Land: MISSERFOLG
      1
    • EU-Land => EU-Land: ERFOLG
      27
    • EU-Land => EU-Land: MISSERFOLG
      6
    • EU-Land => Nicht-EU-Land: ERFOLG
      3
    • EU-Land => Nicht-EU-Land: MISSERFOLG
      0
    • USA => EU: ERFOLG
      0
    • USA => EU: MISSERFOLG
      1
    • Südamerika => EU: ERFOLG
      0
    • Südamerika => EU: MISSERFOLG
      0
    • Asien => EU: ERFOLG
      0
    • Asien => EU: MISSERFOLG
      0
    • Pazifikraum => EU: ERFOLG
      0
    • Pazifikraum => EU: MISSERFOLG
      0
    • Nord- & Westeuropa (Nicht-EU-Land) => EU-Land: ERFOLG
      1
    • Nord- & Westeuropa (Nicht-EU-Land) => EU-Land: MISSERFOLG
      0
    • Süd- & Osteuropa (Nicht-EU-Land) => EU-Land: ERFOLG
      0
    • Süd- & Osteuropa (Nicht-EU-Land) => EU-Land: MISSERFOLG
      0
  2. 2. Meine Trekkingstöcke sind aus …

    • Alu: ERFOLG
      22
    • Alu: MISSERFOLG
      6
    • Carbon: ERFOLG
      13
    • Carbon: MISSERFOLG
      1
    • Anderes Material: ERFOLG
      0
    • Anderes Material : MISSERFOLG
      0


Empfohlene Beiträge

Nachdem wir das Thema hier schon länger diskutieren, fände ich es gut, dazu neutrale Erfahrungswerte zu haben.

Daher starte ich diese Umfrage.

Wichtig: Es geht hier nicht um Ärger, den man mit offensichtlich unzulässigem Handgepäck hatte oder um erfolgreiche Tricks! Ziel der Umfrage ist es lediglich, die bishierigen Erfahrungen der Forumsteilnehmer quantitativ zu erfassen. Damit soll das unten gezeigte Zitat zumindest mengenmäßig verifiziert werden.

Ausgangsbedingungen der Frage:

  • Euer Handgepäckstück ist konform mit den Richtlinien für Handgepäckgrößen der Airline.
  • Die Trekkingstöcke befanden sich innerhalb des Handgepäckstücks.
  • Die Trekkingstöcke wurden nicht als notwendige Gehhilfen deklariert.

Danke für’s Mitmachen.

Der Vollständigkeit halber zitiere ich mich hier aus o.g. Thread mal selbst:

Am 14.3.2017 at 08:13 schrieb Stromfahrer:

Trekkingstöcke im Handgepäckstück sind innerhalb der EU inkl. Schweiz erlaubt. Problematisch wird es ggf. bei Flügen, die EU-Grenzen überschreiten.

Ich habe die IATA-Regeln angeschaut und die Zürich AirPort Security unter Hinweis auf faltbare Trekkingstöcke aus Carbon mit Metall-Tips und Metallmuffen angeschrieben, transportiert im Handgepäckrucksack. Deren Bestätigung ist für die EU, deren Regeln die Schweiz ebenfalls umsetzt, eindeutig und wird interessanterweise auch nicht vom Material abhängig gemacht:

„Hier in Zürich ist es erlaubt, Trekkingstöcke in dieser Grösse im Handgepäck mitnehmen. Die Vorschriften bezüglich der Handgepäck-Grössen der Airline müssen natürlich auch eingehalten werden. Aber das scheint bei Ihren Trekkingstöcken offenbar kein Problem zu sein.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei der Weiterreise oder Rückreise Probleme an ausländischen Flughäfen, insbesondere ausserhalb der EU, geben kann. Aus diesem Grund empfehlen wir vor allem bei längeren Flugreisen, Treckingstöcke wenn möglich nicht im Handgepäck mitzunehmen, auch wenn es hier in Zürich erlaubt wäre. Die Vorschriften resp. deren Ausnahmen gelten grundsätzlich international und werden hier in Zürich so umgesetzt.” (Garniert mit dem nachvollziehbaren Hinweis, dass die Aussage natürlich nur für den Flughafen Zürich verbindlich sein kann.)

Edit: Auf meine Nachfrage zum Material am Beispiel einer gefalteten Aluminium-Zeltstange erhielt ich vom Fachexperten der Zurich Airport Security folgende Antwort:

„Das Material spielt an sich überhaupt keine Rolle. Wenn etwas aus Metall besteht, wird dies bei der Kontrolle des Handgepäcks mit der Röntgenmaschine eher erkannt und muss allenfalls zur genaueren Kontrolle noch ausgepackt werden. Aber für das Verbot resp. die erlaubte Mitnahme spielt es keine Rolle. Demzufolge gelten auch für die gefalteten Zeltstangen dieselben Regeln und eine Mitnahme ist erlaubt.“

Bei Flügen in die USA würde ich persönlich die Trekkingstöcke oder Zeltstangen ungeachtet dieser Aussage im aufgegebenen Gepäck transportieren.

Ich hoffe, damit allen Interessierten geholfen zu haben.

 

Wo steckt Stromfahrer? Viel•leicht draußen! ;-)

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Top-Benutzer in diesem Thema

Stimmt. Ich habe keine Europa (Nicht-EU) und Osteuropa-Option vorgesehen.
Dank @Dennis wird das nun korrigiert. :-P

Zum Thema Flughäfen: Generell bleibt man ja in der Regel-Interpretationskette EU-Regelung > Nationale Umsetzung > flughafenspezifische Handhabung gefangen. Eigentlich müsste man also jeden Flughafen einzeln betrachten. Das würde aber kaum eine statistisch relevante Aussage bringen (zu wenig Teilnehmer pro Flughafen) und es würde immer ein bestimmter Flughafen in der Umfrage fehlen.

Wenn es also an bestimmten Flughäfen trotz Einhaltung der Handgepäckgröße und Innentransport Probleme gab, kann/soll derjenige das bitte in einem separaten Post mitteilen. Auf diese Weise werden zumindest Flughäfen mit strenger Auslegung hier gelistet werden und die näheren Umstände/Einschränkungen werden bekannt.

Thema Messer und Heringe: Mir wurde das Classic schon sang und klanglos abgesprochen (FRA). Habe es in einen Briefumschlag gesteckt und schnell noch nach Hause geschickt.

Dieses Thema habe ich bewusst außen vorgelassen, denn das Umfragetool gibt das nicht her. Die Messerfrage hat mehr Variablen hat (Interpretation von „Waffe“, Produkte mit/ohne Schere, mit/ohne Nagelfeile, Bemessung der Klingenlänge, spitze/runde/abgeschliffene Spitze etc.). Wenn du das mit den Hoheitsgebieten zusammen wirfst, dann ergibt das entweder ein Frage mit 2048 Auswahlmöglichkeiten oder mehrere kurze Fragen, deren Antworten dann in der Auswertung aber keinen Zusammenhang mehr zulassen. Wäre in dieser Form nicht hilfreich.

Bearbeitet von Stromfahrer

Wo steckt Stromfahrer? Viel•leicht draußen! ;-)

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vor 8 Minuten schrieb moritz:

OT: Sind Wasserfilter im Handgepäck etwa auch ein kritischer Gegenstand?

OT: Wasserfilter sollte kein Problem sein. Wird evtl nochmal angeschaut weil's n bisschen seltsam ausschaut, aber an sich ist da ja nichts Verbotenes oder Gefährliches dran. Bin vergangenes Jahr mit Wasserfilter im Handgepäck von den USA nach DE geflogen und niemand hat sich für den interessiert...

 

Bearbeitet von backpackersimon
Off-Topic
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vor 16 Stunden schrieb kImperator:

Abflug aus Hannover mit Victorinox manager im Handgepäck (Klinge, Schere und Pfeile) problemlos

Mit Pfeilen wäre das wohl doch ein Problem gewesen... Aber die Nagelfeile ist eben nicht ganz so spitz. ;-)

Obwohl: Das Manager hat doch 'ne Kugelschreibermine drin. Könnte man die nicht zum Blasrohrpfeil umbauen?

Bearbeitet von nats

Take what you need and leave the rest.

 

wissenschaft-schreiben.de

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  • 1 Monat später...

Nur so als kurze Info. Ich sitze gerade in Oslo und warte auf meinen Weiterflug in die USA. In Hamburg hat niemand mit den Wimpern gezuckt als ich dort mit Taschenmesser, Trekkingstöcken, Schirm und Heeringen an Board gestiegen bin.

Damit bin ich jetzt bei 3/3 erfolgreichen Versuchen mit der kompletten Ausrüstung im Handgepäck zu fliegen.

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vor 5 Minuten schrieb Stromfahrer:

Und keine erneute Gepäckkontrolle beim Transit EU > USA in Oslo?

Da wird i.d.R. der Pass kontrolliert aber nicht das Handgepäck. So wars zumindest bei mir in Rejkjavik letztes Jahr... Wenn man den Sicherheitsbereich nicht zwischenzeitlich verlässt, sollte es keine weiteren Gepäckkontrollen geben. 

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Ich hatte meine Trekkingstöcke (Carbon) mal lose in der Hand auf einem Flug EU-Land - EU Land: MISSERFOLG. Man sagte mir das sind die lokalen Flughafenregeln. Im Nachbarflughafen wäre das anders. Komisch.

Ich hatte noch Zeit und habe es nochmal versucht. Ich wollte die irre Summe für das Aufgeben als Gepäckstück (Sch--ß Ryanair) nicht zahlen. Habe die Stöcke mit in den Rucksack gestopft (es waren Teleskopstöcke. Wenn man die Segmente auseinanderzieht und einzeln verpackt, dann wird die maximal zulässige Höhe bei Ryanair nicht überschritten). ERFOLG. Keiner hat sich beschwert. Auf dem Rückflug auch nicht. Seitdem habe ich es noch ein paar mal so gemacht (Zwischen CH und EU Länder) und keine Probleme gehabt.

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Ich hatte meine Trekkingstöcke (Carbon) mal lose in der Hand auf einem Flug EU-Land - EU Land: MISSERFOLG.


Hinweis für alle: Weil das von Southwest beschriebene Vorgehen Teil der Regelungen ist, bezieht sich meine Umfrage nur auf den Transport IM Rucksack und Rucksack innerhalb der Handgepäckmaße der Airline.
(Das sind zwei unterschiedliche Gründe und Stellen, an denen das ggf. scheitert.)
Bitte tragt euch nur in die Umfrage ein, wenn eure Erfahrung im so definierten Rahmen liegt.

Wo steckt Stromfahrer? Viel•leicht draußen! ;-)

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  • 1 Monat später...

Habe eben mal die nationalen Bestimmungen in Schweden abgeklärt (aus Gründen): Wanderstöcke sind ok, Klingen und Schneiden (auch von Scheren) bis 6cm sind ok. Heringe musste ich nachfragen, da nicht ausdrücklich erwähnt. Antwort war "so lange sie nicht scharf sind, sind sie in Ordnung".

Alle Informationen direkt vom "transportstyrelsen". Der Flughafen Arlanda zB verweist lediglich auf deren Bestimmungen. Hat demnach keine eigenen, die darüber hinausgehen würden. 

Praxisbericht wird folgen ... *zitter*

Edit:

Eine Sache, die mich verunsichert: Man darf keinen Campingkocher mitführen. Werden sie einen MYOG  alco stove als Campingküche ansehen?

Bearbeitet von zeank
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vor 50 Minuten schrieb zeank:

Edit:

Eine Sache, die mich verunsichert: Man darf keinen Campingkocher mitführen. Werden sie einen MYOG  alco stove als Campingküche ansehen?

 

Sicher gar keinen? Ich dachte bisher das bezieht sich nur auf Gas- Benzinkartuschen oder Alkohol/Spiritus. Nicht auf die zugehörigen Kocher. Vielleicht täusche ich mich da auch.

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Ja, das Thema Brennstoffe wird extra behandelt. Wenn der Kocher komplett gereinigt und gänzlich entleert ist, darf er ins checked baggage.

Quelle: http://transportstyrelsen.se/sv/luftfart/Flygresenar/Bagage/Vad-far-jag-ta-med-mig-ombord/Camping-sport--och-friluftsprodukter/

"Campingkök" heißt Campingküche und damit meinen die einen Kocher. 

Bearbeitet von zeank
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  • 3 Monate später...
  • 2 Monate später...
Am 6/22/2017 um 11:19 schrieb SlitRaincoats:

 

Sicher gar keinen? Ich dachte bisher das bezieht sich nur auf Gas- Benzinkartuschen oder Alkohol/Spiritus. Nicht auf die zugehörigen Kocher. Vielleicht täusche ich mich da auch.

Jein.

Fluessiger oder gasfoermiger Brennstoff ist immer verboten.

Erstens haengt es von der Fluglinie ab, manche z.B. Ryanair verbieten in ihren Befoerderungs-Bedingungen alle Sorten von Kochern, manche erlauben gruendlich gereinigte und speziell verpackte Kocher im aufgegebenen Gepaeck.
Da hilft nur das jeweilige Schmoeckern in den "gefaehrlichen Gegenstaenden".

Zweitens ist es aber nun mal nicht die Fluglinie die kontrolliert, sondern Personal des Flughafens und die werden kaum Unterschiede je nach Fluglinie machen. Es kann also auch passieren, dass es die Fluglinie erlaubt und trotzdem Dein Kocher am Zielort nicht mehr im Rucksack ist, aber dann hat man wenigstens Anspruch auf finanzielle Entschaedigung.

Teilweise sind die Entscheidungen echt ziemlich daneben, in Duesseldorf wollten sie auch schon mal bei jemand einen neuen Trangia in Org-Verpackung einkassieren bzw nicht durchlassen

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