Idgie Geschrieben 8. Juni 2017 Geschrieben 8. Juni 2017 (bearbeitet) Den 22er hatte ich auch mal in den Händen. Die Packs kann man aber hinsichtlich des Rückens insofern nicht vergleichen, als dass das Rückenteil des 22er deutlich weicher ist! Dadurch lässt es sich auch durch eine Matte o.ä. leicht verstärken. Der 40er hingegen hat einen versteiften Rücken! Was zunächst wie ein Vorteil wirkt, entpuppt sich dann, bei dem angesprochenen Problem als ausgesprochenes Manko, da der steife Rücken des Packs immer wieder in seine Knickposition zurück drängt, da hat man imho keine Chance! Der Händler wollte, nachdem ich ihm die Bilder geschickt habe, meinen Rucksack nun zur Überprüfung zurück haben. Ich bin mal gespannt wie es ausgeht... Bearbeitet 8. Juni 2017 von Idgie
nats Geschrieben 8. Juni 2017 Geschrieben 8. Juni 2017 (bearbeitet) Verlang dann gleich Dein Geld zurück: Das ist klar ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts, und Ansprechpartner ist insofern allein der Händler, von dem Du gekauft hast - auf irgendwelche Hersteller-Einschickmanöver und ähnliche Palaver muß man sich nicht verweisen lassen. Bearbeitet 8. Juni 2017 von nats Idgie reagierte darauf 1 Take what you need and leave the rest. wissenschaft-schreiben.de
Idgie Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 Ich weiß. Hab das Teil aber zum einen über Amazon Marketplace bei einem englischen Shop gekauft, ist zwar glaube ich auch EU - Recht (?!) zum anderen aber lag der Kauf bei Anzeige des Mangels 6 Monate und 3 Tage zurück bin also in der Beweispflicht. Ich habe aber zumindest schon eine kostenfreie Rücksendung erhalten, daher bin ich erstmal recht zuversichtlich, was den Händler betrifft.
Wasserwilli Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 Verlang dann gleich Dein Geld zurück: Das ist klar ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts, und Ansprechpartner ist insofern allein der Händler, von dem Du gekauft hast - auf irgendwelche Hersteller-Einschickmanöver und ähnliche Palaver muß man sich nicht verweisen lassen.Warum schreien alle immer gleich nach Geldrückzahlung? Es ist nur eine Option des Händlers, er darf erst 2 mal nachbessern, wenn dies nicht von Erfolg gekrönt war, dann darf man nach dem Geld verlangen aka vom Kaufvertrag zurück treten. Gesendet von meinem SM-G901F mit Tapatalk
nats Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 vor 14 Minuten schrieb Wasserwilli: Warum schreien alle immer gleich nach Geldrückzahlung? Es ist nur eine Option des Händlers, er darf erst 2 mal nachbessern, wenn dies nicht von Erfolg gekrönt war, dann darf man nach dem Geld verlangen aka vom Kaufvertrag zurück treten. Gesendet von meinem SM-G901F mit Tapatalk Dann erklär uns mal, wie er bei einem Konstruktionsfehler nachbessern soll... Take what you need and leave the rest. wissenschaft-schreiben.de
nats Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 vor 2 Stunden schrieb Idgie: Ich weiß. Hab das Teil aber zum einen über Amazon Marketplace bei einem englischen Shop gekauft, ist zwar glaube ich auch EU - Recht (?!) zum anderen aber lag der Kauf bei Anzeige des Mangels 6 Monate und 3 Tage zurück bin also in der Beweispflicht. Ich habe aber zumindest schon eine kostenfreie Rücksendung erhalten, daher bin ich erstmal recht zuversichtlich, was den Händler betrifft. Noch ist das Vereinigte Königreich Teil der EU, also gilt auch EU-Verbraucherschutzrecht. Und daß dieser Mangel, der ja offenbar ein Konstruktionsfehler ist, schon bei Lieferung vorlag, läßt sich schlecht bestreiten. Take what you need and leave the rest. wissenschaft-schreiben.de
dani Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 (bearbeitet) so vom schiff aus ist das rückenpolster zu weich. den knick gibts nämlich auch beim G4, wenn man eine zu weiche matte ins fach schiebt. kann man das rückenpolster nicht rausnehmen und durch was anderes ersetzen oder ganz weglassen? Bearbeitet 9. Juni 2017 von dani ... und tschüss.
Idgie Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 vor 14 Minuten schrieb dani: kann man das rückenpolster nicht rausnehmen und durch was anderes ersetzen oder ganz weglassen? Nein, das ist fest verbaut.
dani Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 (bearbeitet) schade. dass sich die rückenseite etwas zum rücken hin wölbt, ist bei allen gestelllosen rücksäcken der fall, wenn man sie vollstopft. ist konstruktionsbedingt (kein konstruktionsfehler). dagegen hilft, von hinten auf den rucksack zu drücken, sodass sich der inhalt dem rücken anpasst. auch eine etwas steifere matte am rücken kann ein starkes verbiegen des rucksack mindern. nichtsdestotrotz sollte der rucksack immer noch angenehm zu tragen sein, was vorallem mit der art und position der schultergurte (und wohl auch des hüftgurtes *) zu tun hat. * darüber kann ich leider nichts sagen, da ich keine hüftgurte benutze. *** ps: hab mir das nochmals angeschaut. war mir nicht klar, dass das nicht ein grosses polster ist, sondern mehrere kleine. so ist natürlich klar, dass sich das material dazwischen faltet. auch gegen das wölben haben mehrere kleine polster natürlich einen viel geringeren einfluss, als eine grosse matte. somit: klare fehlkonstruktion. abhilfe würde vermutlich eine zweite matte schaffen, die innen am rucksack auf der rückenseite eingeschoben wird. aber das wäre dann wohl doppelt gemoppelt. Bearbeitet 9. Juni 2017 von dani Wasserwilli reagierte darauf 1 ... und tschüss.
Wasserwilli Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 @nats auch Konstruktionsfehler sind inbegriffen, ob offensichtlich oder nicht. Das gibt das von dir angesprochene Gewährleistungsrecht vor. Wenn der Verkäufer die Geldrückzahlung als Form der Nacherfüllung wählt, dann ist es seine Entscheidung. Der Käufer hat per se kein Recht darauf. Gesendet von meinem SM-G901F mit Tapatalk
nats Geschrieben 9. Juni 2017 Geschrieben 9. Juni 2017 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Wasserwilli: @nats auch Konstruktionsfehler sind inbegriffen, ob offensichtlich oder nicht. Das gibt das von dir angesprochene Gewährleistungsrecht vor. Wenn der Verkäufer die Geldrückzahlung als Form der Nacherfüllung wählt, dann ist es seine Entscheidung. Der Käufer hat per se kein Recht darauf. Worauf stützen sich denn Deine vertieften Rechtskenntnisse? Zwar ist in der Tat nunmehr grundsätzlich die Nachbesserung das zentrale Instrument des Gewährleistungsrechts - aber eben nur grundsätzlich: Wenn bei einem Gattungskauf wie hier der Mangel in einem Konstruktionsfehler liegt, dann wäre eine Nachlieferung per se ersichtlich genauso mangelbehaftet, also von vornherein untauglich, den Mangel zu beseitigen. (Es sei denn, der Hersteller hat die Konstruktion inzwischen verbessert - das ist beim Ultra Tour 40 aber ja nicht der Fall.) Dann muß sich der Käufer auch nicht darauf verweisen lassen. Bei manchen Konstruktionsfehlern ist eine Nachbesserung durch Änderungen an der konkreten Kaufsache denkbar; hier ist aber keine Möglichkeit erkennbar, wie durch Änderungen der Mangel abgestellt werden könnte (ohne daß der Rucksack nennenswert schwerer würde!). Ganz abgesehen davon ist die Rückzahlung des Kaufpreises gerade keine Nacherfüllung, sondern Folge eines Rücktritts. Aber das tut hier nichts zur Sache. Bearbeitet 9. Juni 2017 von nats Take what you need and leave the rest. wissenschaft-schreiben.de
Wasserwilli Geschrieben 10. Juni 2017 Geschrieben 10. Juni 2017 vor 20 Stunden schrieb nats: Worauf stützen sich denn Deine vertieften Rechtskenntnisse? Was tut dies zur Sache? vor 20 Stunden schrieb nats: Zwar ist in der Tat nunmehr grundsätzlich die Nachbesserung das zentrale Instrument des Gewährleistungsrechts - aber eben nur grundsätzlich: Wenn bei einem Gattungskauf wie hier der Mangel in einem Konstruktionsfehler liegt, dann wäre eine Nachlieferung per se ersichtlich genauso mangelbehaftet, also von vornherein untauglich, den Mangel zu beseitigen. (Es sei denn, der Hersteller hat die Konstruktion inzwischen verbessert - das ist beim Ultra Tour 40 aber ja nicht der Fall.) Wer sagt, dass es ein Konstruktionsfehler ist? Liegt ein fachkundiges Gutachten vor? Kann eine unsachgemäße Verwendung womöglich dazu führen, dass sich die Falte bildet (falsche Gurteinstellung, zu viel Gewicht, etc - wurde schon diskutiert)? Bitte nicht falsch verstehen, ich wollte hier nur darauf hinweisen, dass es nicht immer gleich ein Konstruktionfehler sein kann. Ich selbst hatte den Rucksack schon mal auf dem Rücken (Leihgabe eines Bekannten) und habe ihn einfach so bepackt wie ich es auch bei anderen gemacht habe. Eine ähnliche Falte hat sich nach ca 3 km gebildet. In dem Moment war es gut, dass der Bekannte mit mir unterwegs war und mir zeigte, wie es "richtig" gepackt wird. Wurde hier auch schon beschrieben. Danach hatten wir eine wunderbare Tour gehabt. Ich selbst besitze den Arcteryx Cierzo 35, der eine ähnliche "Problemstelle" hat. Da muss man an der stelle so dicht packen, dass das Rückenpolster einfach keine Chance hat sich zu falten. Ich trage das Pack mittlerweile sogar ohne das ohnehin sehr dünne Polster und bin glücklich damit. vor 20 Stunden schrieb nats: Ganz abgesehen davon ist die Rückzahlung des Kaufpreises gerade keine Nacherfüllung, sondern Folge eines Rücktritts. Aber das tut hier nichts zur Sache. War unglücklich formuliert. Gemeint war, dass der Verkäufer eine Rückzahlung und somit einen Rücktritt vom Vertrag anbieten könnte. eric reagierte darauf 1
nats Geschrieben 10. Juni 2017 Geschrieben 10. Juni 2017 (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb Wasserwilli: Was tut dies zur Sache? Na ja, wenn Du andere in rechtlichen Fragen belehren willst, solltest Du schon mehr von der Sache verstehen als sie... Bearbeitet 11. Juni 2017 von nats Take what you need and leave the rest. wissenschaft-schreiben.de
Idgie Geschrieben 29. Juni 2017 Geschrieben 29. Juni 2017 Ich habe gerade die Nachricht erhalten, dass der Kaufpreis erstattet wird! nats und Wasserwilli reagierten darauf 2
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