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Ultraleicht Trekking

Wild Zelten in Deutschland – (k)eine juristische Annäherung, sondern die Meinung jedes einzelnen, wie man sich in der Natur verhält


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Geschrieben (bearbeitet)

Das Thema, ob wild Zelten in Deutschland erlaubt oder verboten ist, kommt regelmäßig auf. Ich habe bislang nur wenig halbwegs Fundiertes dazu gelesen. Daher wollte ich mich mit dem Thema mal etwas vertiefter beschäftigen.

Bevor man sich mit der Frage befasst, ob und wo wild Zelten verboten ist, sollte man sich erstmal klar darüber werden, was man eigentlich unter Zelten versteht - insbesondere auch, bevor man anfängt, Zweifelsfälle (Stichwort Tarp) zu diskutieren. Daher vorab also die Frage:

Was versteht man unter Zelten?

Eine Legaldefinition, also ein Gesetz, in dem „Zelten“ definiert wird, habe ich nicht gefunden. Im Internet bin ich allerdings auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg gestoßen, das offensichtlich einen Zweifelsfall zu entscheiden hatte und sich dabei (etwas schlicht) an der Definition von Zelten in Wikipedia orientiert hat.

Ich würde das Ganze mal etwas vertiefen. Zelten ist erstmal noch recht einfach der Aufenthalt oder das Nächtigen in einem Zelt, woran sich natürlich die Frage anschließt: Was ist ein Zelt?

Aus meiner Sicht sind folgende Merkmale wesentlich für ein Zelt:

  1. Ein Zelt ist transportabel und darauf ausgerichtet, auf- und abgebaut werden zu können.
  2. Konstruktiv besteht ein Zelt typischerweise (aus meiner Sicht aber nicht zwingend) aus einem Gestänge, das dem Zelt Form/Struktur verleiht (das „Gestänge“ kann beispielsweise aber auch in das Zelt integriert und aufblasbar sein) und einer darüber gelegten/gespannten flexiblen Hülle.
  3. Ein Zelt ist am Boden fixiert, üblicherweise durch Heringe, aber auch durch bodennahes Anbinden an schweren Steinen o.ä. (z.B. wenn man keinen Hering in den Boden bekommt) oder auch durch schlichtes Beschweren (z.B. Einhängen von Gewichten an den Zeltstangen – im UL-Bereich eher wenig verbreitet ;-)).
  4. Ein Zelt dient dem Schutz vor Wetter oder Insekten.
  5. Meines Erachtens ist es allerdings kein zwingendes Begriffsmerkmal eines Zeltes, dass es zu allen Seiten hin geschlossen ist – darüber kann man aber (würde ich sagen) streiten.
  6. In einem Bushcraft-Forum wird die Ansicht vertreten, dass ein Zelt einen Boden haben müsse – das drängt sich mir nicht auf.

Welche Folgerungen lassen sich daraus ziehen?

In den allermeisten Fällen dürften keine großen Zweifel bestehen, ob man es mit einem Zelt zu tun hat.

Interessanter ist das Tarp, also die Frage, ob ein Tarp eine Unterkategorie von einem Zelt oder etwas anderes ist, als ein Zelt. Eine eindeutige Antwort gibt es aus meiner Sicht nicht, vielmehr würde ich sagen, dass es darauf ankommt, wie das Tarp konkret gespannt und verwendet wird. Wird das Tarp beispielsweise in einer Pause wie eine Plane als Regenschutz  oder als Sonnensegel in die Bäume gehängt, dann handelt es sich aus meiner Sicht nicht um ein Zelt. Wird das Tarp dagegen als A-Frame zum Schlafen abgespannt, liegt aus meiner Sicht ein Zelt vor (um so etwas scheint es sich auch bei der in der o.g. Entscheidung genannten „primitiven Zeltkonstruktion“ „Zelt Nr. 1“, bei der das LVwG Salzburg ebenfalls von einem Zelt ausging, zu handeln). Anders würde man das Tarp natürlich beurteilen, wenn man nur eine nach allen Seiten geschlossene Konstruktion unter einem Zelt versteht.

Bei manchen Gesetzen, die das Zelten verbieten, stellt sich diese Abgrenzungsproblematik übrigens nicht, da das Errichten eines Zeltes  oder einer „ähnlichen Lagerstätte“ verboten wird (dazu ggf. unten bzw. später mehr). Da hätte ich wenig Bedenken, das Tarp darunter zu subsumieren.

Nicht um Zelten handelt es sich aus meiner Sicht beim Schlafen in einer Hängematte. Zwar mag der Gedanke des Gesetzgebers gewesen sein, dass z.B. niemand im Wald übernachten soll – dann hätte er aber das Nächtigen im Wald pauschal verbieten müssen. Schlafen in einer Hängematte lässt sich jedoch meiner Meinung nach (selbst wenn zusätzlich eine Plane darüber gespannt ist) nicht mehr unter den Wortlaut „Zelten“ fassen.

Dementsprechend handelt es sich auch beim schlichten Schlafen unter freiem Himmel (ob nur im Schlafsack oder auch zusätzlich noch im Biwaksack) nicht um Zelten.

Den Begriff des Biwakierens habe ich übrigens mit Absicht vermieden, da damit kein weiterer Erkenntnisgewinn bzw. nur weitere Verwirrung verbunden ist, da man darunter einerseits das Schlafen in einem Biwak/Biwaksack verstehen kann, andererseits aber auch nur ein Notbiwak.

So, das war genug juristisches Geschreibsel für heute. Bei Interesse würde ich den Thread aber fortsetzen.

Und eines am Schluss noch zur Klarstellung: Das ist die Darstellung meines Verständnisses von Zelten und keine abschließende Entscheidung, an die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde gebunden ist!

Bearbeitet von berghutze
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Geschrieben

Ganz im Ernst, das ist doch alles Theorie. Ich schlafe nicht im Schutzgebiet, ich baue spät auf und früh ab, ich mache kein Feuer und hinterlasse keinen Müll. Dann ist es mir schnuppe was als Zelt gilt und was als Biwak. Dem Förster (oder wem auch immer) wird es das nämlich auch sein. Dem kannst du dann zwar erzählen, dass das ja nicht verboten sei, das zukünftige Miteinander verbessern solche Diskussionen aber sicher nicht. Also vernünftig verhalten und falls man doch mal erwischt wird Einsicht zeigen, sich verziehen und nicht auf Paragraphen rumreiten. So zumindest hatte ich in über 20 Jahren noch nie ein Problem.

Sorry, ist nur meine Ansicht zu dem Thema.

Geschrieben (bearbeitet)

kleiner Nachtrag @berhutze: das war in keiner Weise abwertend gegenüber Deinen Ausführungen gemeint....ich glaube nur, dass gerade Förster und Ranger schon so ziemlich ALLES an Argumenten und Diskussionen erlebt und damit vermutlich null Geduld und Verständnis für akademische Ausführungen haben werden...

Und die Situation ist hier in Deutschland (bis auf wenige Regionen z.B. in Mecklenburg--Vorpommern außerhalb von Naturschutzgebieten) eben einfach anders als in Skandinavien, Schottland oder Frankreich - damit müssen wir wohl einfach leben.

Bearbeitet von Madame_Anne
ergänzung
Geschrieben

Der größte Schutz gegen Diskussionen beim Wildcamping ist, es zu tun, indem es keiner mitbekommt. Das beste Mittel: die Uhrzeit. Üblicherweise tummeln sich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens keine Menschen mitten in der Natur.

Je näher ich Behausungen bin, deso früher bau ich ab, da doch gerne um 6 Uhr herum die ersten Gassigänger unterwegs sein könnten.
Natürlich nicht zu vergessen: Leave no trace, kein Feuer, kein Lärm.

Wegen der Grauzone "Zelt oder Nicht-Zelt" bin ich zum Tarpen gekommen. Schöne Nebeneffekte: Tarp erlaubt viele Stealth-Anpassungen an die Umgebung und ich schlaf lieber drin als im Zelt.

OT: Ein anderer, aber ähnlicher Konfliktbereich sind die Diskussionen um das Anleinen des Hundes. Erstaunlicherweise hat sich da gezeigt, dass die Professionellen (Ranger etc.) meiner Erfahrung nach deutlich entspannter sind bzw. besser einschätzen können, wie ein Hund drauf ist. Bei mir in Brandenburg habe ich häufiger Diskussionen mit bemühten Anwohnern mit abstrusen Argumenten (außer dass das Recht ohne Frage auf ihrer Seite ist) wegen des freilaufenden Hundes.

Als ich auf dem Eifelsteig durch den Nationalpark Eifel kam, bin ich gleich 2 Rangern kurz hintereinaner mit unangeleintem Hund begegnet. Beide sprachen mich interessiert auf die Rasse an, da meine Hündin ne gewisse Fuchs-Optik hat. Beide fragte ich, warum sie mich nicht maßregelten wegen des freilaufenden Hundes, und beide antworteten, man sehe, mein Hund wäre erzogen und stromerte nicht rum. Dazu muss ich sagen, ich habe die Rasse dafür ausgewählt und sie auch von Welpe an so trainiert und ich gehe in so ein Gebiet immer angeleint, bis ich mir ein Bild gemacht habe, und abends, wenn das Wild aktiv wird, kommt sie meistens ran.


Das ist sicher nur bedingt auf das Wildcampen zu übertragen (das ich im übrigen NICHT in Naturschutzzonen etc. betreibe - einmal aus Versehen, da ich erst beim Herauskommen am Morgen sah, ich war in einem).

Sollten jedoch Uhrzeit und Rücksichtnahme am Ende nicht langen, haben die Leute i. d. R. Recht. Wird man erwischt, kann man nur erklären, man bediene sich bewusst einer Grauzone mit maximaler Rücksichtnahme, und auf Milde bauen. Die Situation ist ja klar, und es ist für diese wohl wenig nützlich, darauf zu pochen, das sei ein Tarp und kein Zelt, wenn der Mensch einen da weghaben will.

Unterm Strich bin ich froh, dass es in D grauzonig bis verboten ist. Lieber habe ich hier und da mal eine Diskussion, als dass Hinz und Kunz die Natur als Festival-Camp oder Campingplatz missbrauchen. Das haben wir nämlich bisweilen in guter Erreichbarkeit von Berlin aus in Brandenburg, wo das Wildcampen für eine Nacht tatsächlich gestattet ist.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb FuchsVomWalde:

Unterm Strich bin ich froh, dass es in D grauzonig bis verboten ist.

sonst würde das glaube ich völlig ausarten. Hier im Allgäu weiß die Polizei immer schon, an welchen "Instagramm-Foto-Stopps" sie kontrollieren muss. So ein Bild auf Instagramm vor dem Zelt oder Camper, eine dampfende Tasse in der Hand und Schloss Neuschwanstein im Hintergrund in der Abendsonne....das muss einfach auf jedem anständigen Profil auftauchen....

Geschrieben

Ich seh das etwas simpler, ausserhalb Deines eigenen Grundstuecks oder Wohnung bist Du Gast und da trumpfe ich nicht irgendwo "deutsch" "ich habe aber recht...blabla..." auf, sondern verhalte mich so, wie ich es auch von Gaesten bei mir erwarte, dass ich nicht Anderen auf die Fuesse trete, in dem ich mich auf deren Verantwortungsflaechen breit mache und erst recht nicht, dann noch anfange, mit irgendwelchen angeblichen juristischen Spitzfindigkeiten zuzutexten.

Fakt ist einfach, dass es fast ueberall in D (und nicht nur in D) Gesetze gibt, die von den fuer die Gebiete Verantwortlichen und den "nachfolgenden" Behoerden im Bussgeld bzw Gerichtsverfahren so ausgelegt werden koennen, dass man fuer Naechtigen im Wald, egal ob mit Zelt, Tarp, Biwaksack, Haengematte oder fliegendem Teppich mit einer empfindlichen Strafe belegt werden kann, noch heftiger wird es natuerlich in LSG, NSG usw, die btw nicht ueberall ausgeschildert sein muessen, damit es fette Strafen gibt, die Nummer "da war kein Schild" ist da keine Ausrede und z.B. bei uns in NRW habe ich den Endruck, dass jeder 2. Grashalm min nen LSG ist :roll:
z.B. im Waldgesetz NRW kommt zwar im spaeteren Verlauf auch ein Verbot des Zeltens vor, aber mit §2(3) kann z.B. genauso jeder Andere belangt werden, der sich da nachts im Wald rumtreibt...

Da nun mal die Anzahl der Leute, die da in der grau oder verbotenen Zone etwas machen ueber die letzten Jahre bzw Jahrzente stark zugenommen hat, haben inzwische auch viele, frueher da etwas tolerantere Foerster, Jaeger usw die Faxen dicke und reagieren entsprechend.

Ich seh das z.B. bei uns im Wald, oder angrenzen Flaechen in 50 km Umkreis, da waren frueher die Foerster recht entspannt, zuerst kamen dann jede Menge MTBler, die das fuer cool hielten, abseits der Wege zu fahren, da Erdaushubarbeiten zu machen und offensichtlich nicht faehig waren, ihre Bremsen so zu benutzen, dass sie auf Bergab-Strecken nicht die Single Tracks und Gelaende bodenmaessig schaedigen, deswegen kamen ja dann fuer viele Gebiete die zusaetzlichen Vorschriften, die letztendlich besagen, dass nur noch auf Wegen gefahren werden darf, die breit genug sind auch mit dem Auto befahren zu werden und inzwischen gibt es in vielen Gebieten fuer die, die sich nicht dran halten, da auch empfindliche Strafen.

Am Anfang hatte auch die Foerster wenig dagegen, wenn mal ein T5 Cache angelegt wurde, es gab nur aus Haftungsgruenden keine offizielle Erlaubnis, als das aber Volkssport wurde und jede Menge Leute da rumgeturnt sind, die einen Scheiss auf Natur / Baumschutz gaben, hat sich die Einstellung der Foerster dazu auch geaendert.

Mit Beginn von Corona ging es dann richtig ab (was natuerlich auch mit dem imho schwachsinigen Sprerren von Freiflaechen in den Staedten zu tun hatte) das hatte nix mehr mit ruecksichtsvollem, "naturschuetzendem" Verhalten zu tun, da hatten irgendwann nicht nur die Foerster, Jaeger usw die Schnauze voll, sondern auch die Anwohner.
Und dann werden halt die gesetzlichen Spielraeume was evtl Bussgelder usw betrifft, von Ordnungs/Umweltaemtern ausgeschoepft und die Jaeger, Foerster, die sich in ihrem Revieren auskennen, wissen nicht nur, wo die "boesen Partymacher" hingehen, die wissen auch, wo die "Uebernacht-Wanderer" unterwegs sind bzw in welchem Teil die evtl uebernachten.

Wenn ich dann diese daemlichen Youtuber mitkriege, die schoen oeffentlich fuer viele Nachahmer, die entsprechend von LNT usw keine Ahnung haben, das noch filmen, wenn in Social Media oeffentlich Werbung dafuer gemacht wird, irgendwelche Ahnungslosen behaupten, im Wald duerfe man mit irgendwelchen anderen Geraetschaften als Zelt uebernachten, dann evtl noch irgendwelche Nasen, wenn sie erwischt werden, das rechtliche Diskutieren anfangen, ist doch kein Wunder, dass da inzwischen die Toleranz von Foerstern, Jaegern usw erschoepft ist und es auch die Ordnungsaemter usw nicht mehr beim erhobenen Zeigefinger und Mini-Bussgeld belassen.

Es kann natuerlich mal sein, dass man ueber die Jahre auch vereinzelt mal in eine Notsituation geraet, wo einem nichts Anderes uebrig bleibt, als abseits offiziell erlaubter Flaechen wie Campingplaetzen usw zu uebernachten, aber dann sollte man sich sehr naturschonend verhalten, also z.B. nicht in Wild-Rueckzugsgebieten "verstecken", nicht mit dem meist im Morgengrauen vorbei kommenden Foerster, Jaeger das Diskutieren anfangen (und die auch nicht fuer dumm verkaufen, die wissen, dass jeder ein Smartphone bedienen kann und entsprechend weiss, wo die naechsten Campings usw sind) und erst recht nicht dafuer auch noch oeffentlich Werbung machen.

btw kommt auch noch ein anderer Faktor dazu, es gibt ja nicht nur 3. wie Foerster, Jaeger usw, sondern auch die Landbesitzer und z.B. in Bayern, A greifen die manchmal zu deutlich simpleren Methoden, als jetzt extra Polizei o.A. zu holen, da muss halt zufaellig die Kuhherde genau da her laufen, wo sich welche mit Zelt oder Haengematte breit gemacht haben und um die Haftung auszuschliessen, sind dann seit einiger Zeit an vielen Nebenstrassen Schilder, wie z.B. "Auto nicht verlassen, frei weidende Rinder" usw

Das haben leider zuviele Nasen, die sich daneben benommen haben, fuer alle versaubeutelt und es sind auch einfach zu viele geworden, da helfen imho irgendwelche juristischen Spitzfindigkeits-Diskussionen auch nicht mehr, eher im Gegenteil :roll:

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb khyal:

Waldgesetz NRW kommt zwar im spaeteren Verlauf auch ein Verbot des Zeltens vor, aber mit §2(3) kann z.B. genauso jeder Andere belangt werden, der sich da nachts im Wald rumtreibt...

Ich gebe dir prinzipiell recht, allerdings ist es so einfach auch nicht, denn der Wald ist explizit vorgesehen, um sich dort erholen zu dürfen, §2 (1).

Zu 3 heißt es dann:

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

= LNT

Und ein Zelt Verbot kommt definiv vor, das war es dann aber auch. 

§5 sagt dann, dass ein Wald zeitweise geschlossen werden kann, wenn er durch den Erholungsverkehr stark in Anspruch genommen wurde

Der forstliche Fach Beitrag ist nach §8 die Erholung der Bevölkerung

 

§ 31 Bewirtschaftungsgrundsätze für den Staatswald

(2) Die mit der Bewirtschaftung des Staatswaldes betrauten Stellen haben die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann in besonderen Fällen von den Grundsätzen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 abgewichen werden.

Dies bedeutet, daß dem Wald Schäden durch die Bevölkerung zu zu muten sind, leider. 

 

Strafen kommen, zu diesem Thema, nur durch folgendem zu tragen:

 

§ 70 (Fn 27)
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1b. entgegen § 2 Abs. 3 den Wald beschädigt oder die Erholung anderer unzumutbar beeinträchtigt

 

Also erhole dich am Weg, am besten bei einer Sitzgelegenheit, und erfreue dich an der Natur, aber ohne Feuer. 

Und wenn du immer noch Angst hast erwischt zu werden, so leg dich hin, wenn der letzte Gassi-geher fort ist und steh im Grauen auf.  Aber schlag dich in Gottes Namen nicht in die Büsche, um dich zu verstecken, bleib am Weg!

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274

https://lighterpack.com/r/uldntl

Wandern ist eine Form des weiten Gehens, die Fortbewegung zu Fuß, über mindestens mehrere Stunden. Klettern ist die natürliche Fortbewegung, mit vertikaler Komponente, mit Händen und Füßen. Oder man fährt einfach Rad.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie wäre ein Outdoor-"Führerschein", der einem gewisse Freiheiten (zu gewissen Zeiten an gewissen Orten für gewisse Aktivitäten) einräumt, die ohne verboten bleiben zum Schutze von Flora, Fauna und Grund-/Waldbesitzern (!) - ähnlich den Prüfungen, die man bei Pfadfindern etwa macht. Gerne auch mit rechtlichen Grundlagen und ökologischem Basiswissen. Denn falls der Outdoor-Boom bei uns so bleibt oder noch ansteigt, dann wird es endlos Konflikte geben. Das System der Angel- und Jagdscheine hierzulande könnte evtl. zur groben Orientierung herangezogen werden. Selbst eine realistische jährliche "Vereins-"Gebühr wäre denkbar, mit der Organisation, Kontrollen, Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen oder auch ggf. Entschädigungen für Grundbesitzer finanziert würden. Wenn alle Outdoorbegeisterten jährlich nur 10€ zahlten, dann wäre das eine ganze Stange Geld. Mir scheint, dieses Potential der Outdoor-Bewegung aber auch ihre Regulation müsste in sinnvollen, nachhaltigen, möglichst unkomplizierten Bahnen angegangen werden, nicht nur in den Alpen, wo etwa DAV/ÖAV/SAC schon lange mitwirken. - Meinungen?

Bearbeitet von Steintanz
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Steintanz:

Wie wäre ein Outdoor-"Führerschein", der einem gewisse Freiheiten (zu gewissen Zeiten an gewissen Orten für gewisse Aktivitäten) einräumt, die ohne verboten bleiben zum Schutze von Flora, Fauna und Grund-/Waldbesitzern (!) - ähnlich den Prüfungen, die man bei Pfadfindern etwa macht. Gerne auch mit rechtlichen Grundlagen und ökologischem Basiswissen. Denn falls der Outdoor-Boom bei uns so bleibt oder noch ansteigt, dann wird es endlos Konflikte geben. Das System der Angel- und Jagdscheine hierzulande könnte evtl. zur groben Orientierung herangezogen werden. Selbst eine realistische jährliche "Vereins-"Gebühr wäre denkbar, mit der Organisation, Kontrollen, Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen oder auch ggf. Entschädigungen für Grundbesitzer finanziert würden. Wenn alle Outdoorbegeisterten jährlich nur 10€ zahlten, dann wäre das eine ganze Stange Geld. Mir scheint, dieses Potential der Outdoor-Bewegung aber auch ihre Regulation müsste in sinnvollen, nachhaltigen, möglichst unkomplizierten Bahnen angegangen werden, nicht nur in den Alpen, wo etwa DAV/ÖAV/SAC schon lange mitwirken. - Meinungen?

Interessante Idee. Allerdings würde ich einen Ausbau legaler WIldzeltplätze bevorzugen. Bzw. fände es sinnvoller nach dem Vorbild der Schweden, Finnen und Dänen einfache Übernachtungsplätze zu installieren mit Sheltern und Plumpsklo. So konzentriert sich der menschliche Einfluss an einzelnen Stellen. Besser als wenn demnächst jeder mit so einem Schein auf der Suche nach einem Zeltplatz durchs Unterholz stapft. Denn wenn es erstmal legal ist, werden es auch viel mehr Leute machen. Und wenn an einer Stelle, wo früher ein Naturbegeisterter illegal langgestapft ist, nun 20 legal lang stapfen, dann ist das nicht unbedingt gut.

Geschrieben (bearbeitet)

Mein Eindruck, dass Unsicherheit über bzw. Interesse an der Rechtslage besteht, war wohl falsch, da zumindest ein Großteil der Kommentarschreiber eine private, vom Gesetz losgelöste Ansicht darüber hat, wie man sich in der Natur verhält.

Ergänzung: Ich war so frei, den Titel des Threads entsprechend zu ändern.

Das ist mir, so lange es um bloße Ordnungswidrigkeiten geht, im Prinzip egal. Ich habe aber wohl ein anderes Verständnis von Rechtsstaat und mich stört offen gestanden, wenn verschiedentlich so getan wird, als bestimme der Förster, was im Wald erlaubt ist oder als könne einem die Verwaltungsbehörde immer irgendwas anhängen. Ich glaube zwar gerne, dass Diskussionen vor Ort nichts bringen. Aber spätestens, wenn ein Gericht über die Festsetzung eines Bußgeldes entscheiden muss, wird - ob ihr es glaubt oder nicht - das Recht angewendet.

Bearbeitet von berghutze
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Steintanz:

Meinungen?

Bin dafür

 

vor einer Stunde schrieb Ledertramp:

Allerdings würde ich einen Ausbau legaler WIldzeltplätze bevorzugen

Das kann ja den Führerschein ergänzen. 

So etwas schließt sich ja nicht aus

 

 

https://lighterpack.com/r/uldntl

Wandern ist eine Form des weiten Gehens, die Fortbewegung zu Fuß, über mindestens mehrere Stunden. Klettern ist die natürliche Fortbewegung, mit vertikaler Komponente, mit Händen und Füßen. Oder man fährt einfach Rad.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb berghutze:

Aber spätestens, wenn ein Gericht über die Festsetzung eines Bußgeldes entscheiden muss, wird - ob ihr es glaubt oder nicht - das Recht angewendet.

Das mag sein, bei entsprechendem Verhalten kommt es eben gar nicht so weit.

Geschrieben

Das leidige Problem ist letztlich stets die Sache mit der Überprüfung. So ein Führerschein lädt auch ein, wo sich aktuell eben viele nicht trauen. Wer soll denn am Ende das kontrollieren?

Das Anziehen der Hunderegeln in Berlin hat auch nix gebracht, weil eben die Anzahl der Kontrollen/Kontrolettis gleich ist. In 9 Jahren Hund ist mir ein einziges Mal das Ordnungsamt auf der Suche nach unangeleinten Hunden begegnet.

Den Ansatz mit den Trekking-Plätzen finde ich auch vielversprechend. Allein ein Klo vor Ort würde den Normal-Wanderer von der Umgebung abhalten. So könnte man das Kontrollieren und den Umgang mit der Ressource Natur und Naturschlafplatz so langsam mit der Gesellschaft einstudieren.

Allerdings dürfte das sein Grenzen haben, dazu ist alles in D zu gut erreichbar. Mit ganzen Hütten und dergleichen kommt dann auch flott Vandalismus. Ich war erschrocken, wie viele Hütten in Schweden mittlerweile innen beschmiert waren. Und wenn ich lese, dass selbst im Sarek der Müll mittlerweile rumfliegt ...

  

vor 3 Minuten schrieb yoggoyo:

Das mag sein, bei entsprechendem Verhalten kommt es eben gar nicht so weit.

Eben. Das Erscheinen von nem Typen, der um 23:25 mit ner Taschenlampe an meinem Tarp steht und darauf besteht, dass ich den Wald verlasse, nachdem ich meine müden Knochen nach 30 km Wanderung sortiere,  erscheint mir die weitaus schlimmere Aussicht als womöglich später vor Gericht über das Bußgeld zu streiten. Nüchtern betrachtet, ist natürlich beides kagge.:wacko:

Ich finde die juristische Betrachtung jetzt nun nicht völlig uninteressant, aber es hängt eben der gesamte Verlauf des "Falls" von der Wahrnehmung und Auffassung der ersten Person am Tatort ab. Ein Nachtbusfahrer filzt auch nicht die ganzen Club-Zombies um 4 Uhr morgens, obwohl er jedes Recht dazu hätte.:razz:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb berghutze:

Mein Eindruck, dass Unsicherheit über bzw. Interesse an der Rechtslage besteht, war wohl falsch

Ich finde die Rechtslage durchaus interessant und fände es auch besser, wenn die Diskussionen, wie man sich ungeachtet der Rechtslage am besten in der Natur verhält oder wie alternative rechtliche Möglichkeiten aussehen könnten, woanders geführt werden würden. Oder wenn die Frage des Threads geklärt ist.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb T-Travel:

Ich finde die Rechtslage durchaus interessant und fände es auch besser, wenn die Diskussionen, wie man sich ungeachtet der Rechtslage am besten in der Natur verhält oder wie alternative rechtliche Möglichkeiten aussehen könnten, woanders geführt werden würden. Oder wenn die Frage des Threads geklärt ist.

Dann macht es vielleicht Sinn, das Ganze bundeslandweise anzugehen. Als ich mich damals mit dem Thema beschäftigt habe, war ein Tarp/Biwak eher unbeachtet und es ging zuvorderst um ein Zelt im herkömmlichen Sinne und/oder eine Einrichtung am Platze, die keine Not darstellt, sondern nach Camping aussieht - und das war für praktisch jedes Bundesland anders formuliert. Die Betrachtungsweise, was genau ein Zelt darstellt, differiert sicher auch entsprechend, wenn sie denn geäußert wird. Ich hab da keine Ahnung mehr, wie es aktuell aussieht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb berghutze:

Mein Eindruck, dass Unsicherheit über bzw. Interesse an der Rechtslage besteht, war wohl falsch, da zumindest ein Großteil der Kommentarschreiber eine private, vom Gesetz losgelöste Ansicht darüber hat, wie man sich in der Natur verhält.

Ich denke, dass die meisten darauf setzen bei eigenem Wohlverhalten nicht auf derlei Rechtsauslegungen angewiesen zu sein. Sprich: Wenn ich im Wald zelte, dabei aber die Leave-No-Trace-Grundsätze beachte, dass dies von den meisten Autoritäten im Wald (die man so gut wie nie sieht - an mir fahren Förster nur mal mit dem Auto vorbei und grüßen, während ich frühstücke) dann wohlwollend aufgenommen wird und es somit gar nicht zu irgendwelchen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. 

Geschrieben

Wozu dienen denn diese gesetzlichen Verbote? Wenn es wirklich nur darum ginge, die Natur zu schützen, dann wäre das ja in Ordnung, aber es geht doch auch darum, die wirtschaftlichen Interessen der Campingplatzbetreiber zu schützen, und außerdem die Interessen der Jäger, die dann Nachts ungestörter sind (siehe Hessen). Und da hört für mich das Verständnis auf. Denn das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist ja erlaubt, und die beste Erholung ist ein guter Nachtschlaf. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb waldradler:

aber es geht doch auch darum, die wirtschaftlichen Interessen der Campingplatzbetreiber zu schützen, und außerdem die Interessen der Jäger, die dann Nachts ungestörter sind

Welche Fakten liegen dieser These zugrunde? 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich sehe was ein Harvester im Wald anrichtet oder die Zufahrtschneisen  die für Windräder geschlagen werden..oder oder . da bekomme ich das ......
https://www.windkraftfreiesgrobbachtal.de/bilder/

Und dann unterhält man sich über MTBler die den Boden beschädigen ..... Leute, Leute

Im übrigen habt ihr schon mal in der Nähe einer Windkraftanlage geschlafen, je nachdem wie der Wind steht, machen die ganz schön Lärm.. Wer, wer setzt sich da für die Tiere ein die das dann zu ertragen haben !!! Ich packe morgens mein Zeug zusammen, die Tiere müssen da bleiben.
 

Bearbeitet von Ranger

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Wander Schaf:

Welche Fakten liegen dieser These zugrunde? 

Mangelnde Kenntnis der Strukturen in Deutschlands Wäldern, ein eklatanter Mangel an Biologieunterricht, ein Haufen Romantik und whataboutismus.

 

Ich bin ziemlich erschüttert wie schnell die: „Regeln gelten nur für andere, weil ich hab’s ja im Griff“ Fraktion postet.

Beispiel: Man leint Hunde an im verdammten Nationalpark jeder der erzählt das sein Hund zu 100% hört ist ein Träumer. Ich hab immer Hunde gehabt die immer gut ausgebildet waren, aber 100% sind bei Lebewesen nicht erreichbar, wenn es mit der Rücksichtnahme nicht funktioniert einfach mal gucken was ein Luchs mit einem Hund abseits des Weges anstellt, oder ein Dachs, da kommt hier regelmäßig der Bagger der die kläglichen Überreste von Fifi ausgräbt damit der perfekt hörende Familienfifi ein christliches Begräbnis bekommt.

Jagd in Deutschland ist ziemlich gut reglementiert und weit entfernt von dem rumgeballere was in Outdoorforen oft propagiert wird, zudem hat die Jagd in einer Kulturlandschaft in der große Beutegreifer schwer zu integrieren sind schon eine Daseinsberechtigung.  Davon abgesehen das ich Braunbären und Wolfsrudel in Ballungsräumen für problematisch halte, wären diese zweifellos spannend.

Dieses ständige „Aber die anderen (Jäger, Harvester, Windkraftanlagen) gesabbel um das eigene Fehlverhalten zu legitimieren nervt. So funktioniert weder eine vernünftige Diskussion noch Naturschutz. Ich fahre auch nicht 90kmH vor der Grundschule weil ich es im Griff habe, und 30kmh gilt da nur weil der öffentliche Nahverkehr sonst nicht attraktiv wäre…

Bearbeitet von dennisdraussen
  • berghutze änderte den Titel in Wild Zelten in Deutschland – (k)eine juristische Annäherung, sondern die Meinung jedes einzelnen, wie man sich in der Natur verhält
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ranger:

Wer, wer setzt sich da für die Tiere ein die das dann zu ertragen haben

Stimmt. Dann besser Kohletagebau.  Da haben die vertrieben Tiere in ihrem neuen Lebensraum wenigstens Ruhe vor Windkraftanlagen,  die bekanntlich pausenlos laufen. 

Schon spannend welche Strohmänner als Argumente gegen geltendes Recht herangezogen werden. 

"Hey, sie dürfen hier nicht Zelten!"

"Das ist kein Zelt,  es ist ein Ponchotarp."

Oder 

"Sie dürfen hier nicht ihr Lager aufschlagen"

"Ich erhole mich nur, es ist auch kein Lager sondern ein Biwak mit einem Tarp"

 "Biwakieren ist doch lagern....  und ein Tarp doch nur etwas zwischen Zelt und ohne Schutz..... ?"

"Nein biwakieren ist bei uns UL-Trekkern gaaaanz anders. Und das Taro ist, wie sie sehen kein ganzes Zelt. Ich kann nämlich eine Seite nicht verschließen. "

"Na, da sie aus einer Szene stammen,  die Biwak anders für sich definiert, gilt ihre Definition natürlich.

Die 10 Leute gehören zu ihnen? "

"Ja, die biwakieren auch. Aber einen Kilometer weiter, da ist einer mit einem Lunar Solo Zelt!"

"Danke, dem werde ich nachgehen.  So etwas unverschämtes. Ein Zelt! "

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