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Ultraleicht Trekking

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb jdb:

Salami in Scheiben schneiden geht mit einer Schere auch nicht so gut ;) Da finde ich ein Messer dann schon essentiell.

Außer du beißt einfach rein. Aber jop. Was gibt es schöneres als sich irgendwo auf einen Stein zu hocken und sich eine Scheibe Brot mit Salami runter zu schneiden. Das ist eine Erfahrung, die die meisten hier wohl teilen können.

Zu allem anderen stimme ich auch zu.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb dani:

Womit zerkleinerst du dein Essen auf Tour? mit den zähnen

Womit machst du Holzraspeln für's Zündstahl (Ich: Hobo-User)? zum anfeuern gibts nichts besseres als tannenreisig

Womit zündest du dein[en] Zündstahl? mein feuerzeug funktioniert sogar im einhandbetrieb

Schnüre zuschneiden? schere

Gebrochnen UL-Holzlöffel neu schnitzen weil alter gebrochen? meinen UL-titanlöffel hats bisher noch nicht einmal verbogen

Heringe Schnitzen? siehe holzlöffel

Splittern unterm Nagel raus holen (ne Freundin gehabt - ohne Messer hätten wir Tour direkt abbrechen und nächstes KH ansteuern müssen)? schere, pinzette, neue freundin

Bandage und/oder Pflaster zuschneiden? allemal mit der schere (machen sie sogar im KH), ist wesentlich einfacher, als mit einem messer

Ich wüsste keinen Grund weshalb man auf ein Messer auf egal welcher Tour verzichten sollte. siehe oben

Freundin auf Touren austauschen gehört wohl eher in ein Super-Ultralight Forum. :D 

Geschrieben

Brot und Samali esse ich nicht (Gluten + Histamin), aber Knoblauch und Zwiebel gehört so ziemlich immer auf Tour mit...Knobi mit Zähnen zerkleinern geht auch gaaanz grob - nur nicht, wenn man nicht alleine ist  ;D

Geschrieben
Just now schrieb Domehoe:

Außer du beißt einfach rein.

Das geht natürlich auch - bis zu einer gewissen Dicke/Härte.

vor 2 Minuten schrieb Domehoe:

Was gibt es schöneres als sich irgendwo auf einen Stein zu hocken und sich eine Scheibe Brot mit Salami runter zu schneiden.

Klar, am Ende hat es auch was mit Genuß zu tun! Es geht ja (mir) nicht nur darum, auf Teufel komm raus irgendeine Tour durchzuziehen.

Interessant, wie sehr das Thema polarisiert!

Ich mache auch überwiegend recht lange Touren, und den Hauptteil des getragenen Gewichts macht da einfach das Essen aus. Vielleicht relativiert das auch meine Ansicht zu den "paar Gramm" für ein Messer. Dem UL-Purist geht es wohl eher um die Frage "Braucht man es wirklich unbedingt?". Ich glaube, die Antwort darauf muss etwas differenzierter sein, als ja/nein - das hab ich versucht, in meiner vorherigen Antwort mit den verschiedenen Touren zum Ausdruck zu bringen.

Geschrieben

meine wortmeldungen basieren ganz banal auf meinen erfahrungen. früher nahm ich neben dem immer-dabei wenger-mini-sackmesser verschiedentlich messer mit. vom opinel über leatherman zu nem survival-knife, als dieses noch gesetzlich erlaubt war.

quintesenz: am meisten gebraucht habe ich die schere am mini-sackmesser.

deshalb seh ich keinen grund mehr - und für UL-trekking schon gar nicht - etwas grösseres als das wenger-(die schere ist besser als beim victorinox)-mini-messer mitzunehmen.

... und tschüss.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Liebe Gemeinde,

ich grabe dieses Thema noch mal aus, da ich jetzt ein sehr gutes und leichtes Taschenmesser entdeckt habe: das Benchmade Bugout. Es ist für 50 Gramm (und leider sehr viel mehr Euros) zu haben:

1.jpg.d7cb12ac2897cd77dd617a1c649d93e8.jpg

 

Dafür bekommt man ein wirklich brauchbares Messer mit ca. 8 cm Klinge und großem Griff, der auch in einer großen Hand noch gut liegt:


2.jpg.c58f843b44898e2055cee4a9197654c3.jpg

 

Ich weiß, wirklich UL wäre es, auf das Messer einfach zu verzichten. Aber wer - aus welchen Gründen auch immer - ein Taschenmesser mitnehmen möchte, ist hiermit ganz gut bedient.

In diesem Sinne frohe Wintertouren und erfolgreiche Zombieabwehr!
 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb waldradler:

Liebe Gemeinde,

ich grabe dieses Thema noch mal aus, da ich jetzt ein sehr gutes und leichtes Taschenmesser entdeckt habe: das Benchmade Bugout. Es ist für 50 Gramm (und leider sehr viel mehr Euros) zu haben:

1.jpg.d7cb12ac2897cd77dd617a1c649d93e8.jpg

 

Dafür bekommt man ein wirklich brauchbares Messer mit ca. 8 cm Klinge und großem Griff, der auch in einer großen Hand noch gut liegt:


2.jpg.c58f843b44898e2055cee4a9197654c3.jpg

 

Ich weiß, wirklich UL wäre es, auf das Messer einfach zu verzichten. Aber wer - aus welchen Gründen auch immer - ein Taschenmesser mitnehmen möchte, ist hiermit ganz gut bedient.

In diesem Sinne frohe Wintertouren und erfolgreiche Zombieabwehr!
 

Bei den Zombies hab ich jetzt keine Erfahrung, aber das Messer bewährt sich seit 3 Monaten, sehr scharf, schnitthaltig und stabil genug um mein Benchmade Osborne bei der Stallarbeit abzulösen. Leider nicht 42a konform...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb questor:

Muss doch nur der Knopf entfernt werden oder?

Kannst du machen dann ist es kacke aber du bist trotzdem dran, das ist so ein Mythos der immer gerne weiter erzählt wird.

1. Kannst du das immernoch aufbekommen mit einer Hand und es verriegelt ja auch noch. 
 

2. hängt das alles von der Tagesform aller Beteiligten Beamten ab, es gibt Urteile wo der Richter der Ansicht war das jedes Messer was man in unter 2sek mit einer Hand aufbekommt ein Einhandmesser ist.

3. Wandern als Grund ist bestimmt eine mögliche Argumentation, inwieweit der Richter und der Staatsanwalt der Sache zustimmen erfährt man aber erst am Ende der Verhandlung.

 

4. realistisch halte ich die Wahrscheinlichkeit beim Wandern kontrolliert zu werden für nicht existent und da würde wohl auch niemand ernsthaft was sagen.
 

Völlig anders sieht es aus wenn du es irgendwo zugriffsbereit trägst, und die Bundespolizei dich bei der Anreise damit Z.B. an einem Bahnhof erwischt. Wenn die Polizei dann der Auffassung folgt das sie Einhandmesser generell blöd finden und keine Lust auf Diskussionen haben, ist es weg und du bekommst ein Verfahren. 
 

Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn des Gesetzes, bitte einfach bedenken das es sich beim Führen von Einhandmessern um eine Straftat handelt, bei der man sich im Zweifelsfall vor Gericht wiederfindet, das ist dann auch der Ort an dem ihr diskutieren könnt.

Bearbeitet von dennisdraussen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb dennisdraussen:

Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn des Gesetzes, bitte einfach bedenken das es sich beim Führen von Einhandmessern um eine Straftat handelt, bei der man sich im Zweifelsfall vor Gericht wiederfindet, das ist dann auch der Ort an dem ihr diskutieren könnt.

Wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... Nö, eine Straftat ist das Führen eines "Einhandmessers" gerade nicht: Die Strafvorschriften finden sich in 51 u. 52 WaffG. Ein Verstoß gegen 42a ist hingegen gemäß Paragraph 53 keine Straftat, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit – das ist doch ein wesentlicher Unterschied.

(Ganz abgesehen davon darf man die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in 42a anzweifeln und kann entsprechend gegen ein eventuelles Bußgeld gerichtlich vorgehen – wenn man mag. Aber wer hat denn überhaupt schonmal eins aufgebrummt bekommen? Auf den Streß um die Norm haben nämlich auch Behörden in der Regel wenig Lust.)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html

Bearbeitet von nats

Take what you need and leave the rest.

 

wissenschaft-schreiben.de

Geschrieben

Hast Recht, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also irgendwas bis zu 10000€ Geldstrafe realistisch wohl eher 200-300? Und das Messer ist wahrscheinlich weg, also Sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen. Ob man das dann durchlagen will hängt wohl auch von den finanziellen Mitteln ab und dem Wert des Messers.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb nats:

Wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

So isses, schoen zusammengefasst, am Anfang gab es ja auch noch die Nummer mit den abschliesbaren Taeschchen, die meisten Richter (und die machen nun mal letztendlich die Rechtssprechung, oder wie die Juristen schon mal sagen, sie fuellen die Gesetze mit Leben :-D) urteilen inzwischen wohl auch bei Messern, die sich mit einer Hand oeffnen lassen und automatisch verriegeln und ohne den Legal Reason mitgefuehrt werden, nach der 5 sek Regel...wenn es so im Gepaeck untergebracht ist, dass man mehr als 5 sek braucht, um dran zu kommen...

Aber jetzt mal im Ernst, wer meint, mitten in der Nacht auf dem Weg zu seiner Wandertour mit dem Messer am Guertel durch den HBF rennen zu muessen, ist auch selber schuld, wenn er kontrolliert wird.

Ich benutze sowohl auf der Arbeit, als auch bei Outdoor-Action meist Einhandmesser, die verriegeln, sind einfach die praktischsten Messer, auf der Arbeit nehme ich es, wenn ich nach Hause fahre, vom Guertel und bei Outdoor-Action ist es eh, ausser beim Paddeln, mitten im Gepaeck und beim Paddeln kommt es dann vor der Rueckfahrt mit dem Zug oder Bus ins Gepaeck...und wenn ich auf ne Demo, in Kneipen gehe o.A. habe ich kein Messer bei und am Bahnhof spiele ich damit auch nicht rum :-D

Aber dieses ganze rechtliche Ding ist bis Erbrechen schon x mal durchgehechelt worden und wird deutlich ausfuehrlicher im Messerforum abgehandelt, damit brauchen wir imho jetzt nicht OT den Thread weiter zu sprengen :-D

Also zurueck zum Thema...

Also, wenn ich es emotionslos betrachte, waere fuer meine Zwecke unterwegs beim Wandern (bei Packrafting sieht es schon wieder anders aus) eine 2 cm Klinge wie Mini-Opinel oder ein Stueckchen scharf geschliffenes Blech ausreichend.

Reepschnur abschneiden, Lebensmittel-Verpackungen aufschlitzen, medizinische Zwecke, Ausruestungs-Reps...

Aber es ist imho nett, ein gutes Messer mit einem vernuenftigen Klingenstahl (und nicht irgendeinem miesen Werkzeugstahl) beizuhaben, bei mir sind das je nach Anwendungszweck :

OT: (um es mal geschrieben zu haben :-D, alle Links keine Affiliate, sondern schlicht und einfach die Quelle, wo ich die Teile gekauft habe,  ich habe keinen finanziellen Vorteil davon, wenn da das Messer gekauft wird, es sind gaengige Messer, die Suchmaschinen finden garantiert noch viele andere Laeden...)

KA-BAR Mini Dozier Zombie Green :mrgreen: 25 €, 6 cm Aus8A, 29,2 g, (ohne Pin/Clip, leicht entfernbar) Backlock
sozusagen mein Standard-Wandermesser und in giftgruen bleibt es nicht so leicht liegen...

Kershaw Fraxion 1160 Taschenmesser, 55 €, 7,3 cm 8Cr13MoV, 53,1 g (ohne Clip, leicht entfernbar), Linelock, leichter Flipper (ich habe es btw in blau)
Wenn es nicht auf Hybridtouren sehr leicht sein muss, mein Paddelmesser, griffbereit und durch den Flipper auch in ueblen Situationen "Waschgang-Situationen" noch leicht zu oeffnen

Böker Para-1, 105 €, 8,1 cm N690, Messer 46 g, Scheide 34 g (die koennte man auch z.B. durch etwas gefaltetes HS Tyvek o.A. ersetzen, wenn man es nur im Gepaeck transportiert
Wenn ich laenger in "etwas ausgesetzteren" Gebieten unterwegs bin, ist das mein Lieblingsmesser, sehr schnitthaltig, gut "geschwungene" Droppoint-Klinge, dadurch dass es Skeleton-Bauweise ist, kann man das Messer prima durch Auskochen kurz desinfizieren...

Schere brauche ich nicht, wenn ich laenger unterwegs bin und die Zehennaegel nachschneiden muss, um Socken und Inlett nicht zu loechern, kriege ich das gut mit dem Messer hin.

Fuer medizinische Zwecke, die ueber Dorn oder Zecke rausziehen rausgehen, habe ich noch 1-2 "Einmal-Skalpelle" bei, sowas gibt es z.B. bei Aponeo.de.
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb dennisdraussen:

Hast Recht, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also irgendwas bis zu 10000€ Geldstrafe realistisch wohl eher 200-300? Und das Messer ist wahrscheinlich weg, also Sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen. Ob man das dann durchlagen will hängt wohl auch von den finanziellen Mitteln ab und dem Wert des Messers.

Hier geht es um Auswahlkriterien für Messer, die man sich für unsere Zwecke anschafft – also Wandern mit leichtem Gepäck. Wie @khyal oben schon gesagt hat, ist es ein Leichtes, solche Messer an Bahnhöfen etc. so unterzubringen, daß man nicht gegen 42a WaffG verstößt – denn "Führen" ist eben etwas anderes als das Ding irgendwo bei sich zu haben. Ein ultraleichtes Säckchen, zwei- oder dreimal verknotet, dürfte z. B. genügen. Denn Zweck der Regelung ist ja nicht, solche Messer aus dem Verkehr zu ziehen: Es geht allein darum, Messerstechereien zu verhindern.

Kannst Du also zu den Ängsten, die Du hier schürst, auch konkrete Fakten liefern? Kennst Du irgendjemanden, der ein Bußgeld zahlen mußte oder dessen Messer eingezogen wurde? "Don't pack your fears" gilt nämlich auch hier. Und Messer, die sich mit einer Hand bedienen lassen und verriegeln, sind nunmal im Gebrauch als Werkzeug einfach sinnvoller und sicherer. Tatsächlich dürfte das Risiko, sich mit einem Messer ohne solche Eigenschaften böse zu säbeln oder eben nicht helfen zu können, ungleich größer sein als das Risiko, wegen 42a belangt zu werden. 

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Ich werfe noch das Fällkniven TK 4 in die Runde. Laminat mit ultrahartem Kern (Rockwell 62), schwer zu schärfen, muß man dafür aber unterwegs eben auch nicht. Nutzbare Klingenlänge ca. 6,5 cm. Meins wiegt 49 Gramm – allerdings nach über zehn Jahren mit entsprechendem Schleifverlust; ich meine, anfänglich wären es 50 oder 51 Gramm gewesen. Richtig teuer (aktuell an die 200 €), aber eine Anschaffung fürs Leben. Und nein, ich habe keine Angst, daß es eingezogen wird – und ich fahre damit auch Bahn. ;-)

In der gleichen Gewichtsklasse gäb's als spottbillige Alternativen noch das Opinel Gartenmesser (dank mittelspitzer Klinge und runderer Griff-Form vielseitiger als das normale, aktuell für unter 10 € zu haben) sowie feststehend noch das Mora Classic 2: mit modifizierter Scheide 54 Gramm. 

 

Bearbeitet von nats
Tippfehler korrigiert; Verweis auf Opinel Gartenmesser u. anderen Strang eingefügt

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wissenschaft-schreiben.de

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wollte keine Ängste schüren, ich hab das Messer ja,

 

Reg dich bitte nicht so auf.
 

Ich hab nur drauf hingewiesen das es nicht 42a konform ist und das das entfernen der Pins nicht hilft.
 

Deine ganze Argumentation, wenn ich das richtig verstehe, das du es im Fall einer Kontrolle notfalls auf  dem Klageweg oder durch Diskussion mit dem kontrollierenden Beamten behalten  kannst ist ja völlig richtig.

Und ja es gibt Fälle: https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/einhandmesser-verbotene-waffe-nach-§-42-a-waffg/

 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114

Bearbeitet von dennisdraussen
Geschrieben (bearbeitet)

OT: und es gibt noch einen schönen aufsatz von herrn einsiedler, GA (Goldtammers Archiv) 2018, 623-633, den ich nicht kenne. demnach verstosse wohl der 42a (abs. 1 nr. 3) gegen das bestimmtheitsgebot, weil unklärbar ist, ob "einhand" sich auf "12 cm" bezieht oder nicht. einhandmesser seien im übrigen unterhalb von 12 cm (bzw. wenn sie klein und ungefährlich sind -?!) von der allgemeinen handlungsfreiheit des grundgesetzes gedeckt. der autor ist richter am kammergericht, gehört dort aber einem zivilsenat an und ist leider nicht für owis zuständig.

BTT: es gibt zahlreiche gute und preiswerte messer unter 30 gramm, mit denen man auch gemüse wurst käse brot schnippeln kann (mir wichtig), z.b. mam / portugal statt opinel und auch welche, mit denen man, mir eher nicht wichtig, hääääringe schnitzen oder bären jagen kann (sanremnu / ali; diverse standardmarken / überall). UL korkenzieher gibts auch bei ali.

wie war das mit UK unter 6 cm? die 6cm statt 12 cm diskussion wartet auf ein zeitfenster im innenausschuss.

Bearbeitet von hans im glueck
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb dennisdraussen:

Ich wollte keine Ängste schüren, ich hab das Messer ja,

 

Reg dich bitte nicht so auf.
 

Ich hab nur drauf hingewiesen das es nicht 42a konform ist und das das entfernen der Pins nicht hilft.
 

Deine ganze Argumentation, wenn ich das richtig verstehe, das du es im Fall einer Kontrolle notfalls auf  dem Klageweg oder durch Diskussion mit dem kontrollierenden Beamten behalten  kannst ist ja völlig richtig.

Und ja es gibt Fälle: https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/einhandmesser-verbotene-waffe-nach-§-42-a-waffg/

 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114

Also darf ich daraus schließen, daß Du niemanden kennst, dem dergleichen widerfahren ist? Und Deine umfangreichen Ausführungen oben sich allein auf irgendwelche Behauptungen in irgendwelchen anderen Foren stützen? So verbreiten sich Gerüchte. Nachprüfbare Fakten helfen hier aber deutlich mehr.

Was Du lieferst, sind zwei Links. In beiden Fällen geht es um Fahrzeugkontrollen, bei denen entsprechende Messer offen sichtbar aufbewahrt wurden. In der OLG-Entscheidung von 2011 geht es um ein Bußgeld von 200 € und Einziehung;  anderen Fall wird nur berichtet, daß schließlich ein sehr geringes Bußgeld verhängt worden sei. Und das sagt so wenig aus: Denn zu fast jeder Rechtsfrage kann man einzelne Entscheidungen finden, die man unbefriedigend oder gar falsch finden kann. Als Grundlage für eine Angstmache wie hier – erst fälschlich angebliche Straftat, dann Bußgeld bis 10.000 €, bloß nicht so ein Messer kaufen! – reicht das meines Erachtens nicht.

Ganz abgesehen davon geht Deine Aussage, worauf sich meine Argumentation angeblich stütze, leider deutlich an dem vorbei, was ich tatsächlich geschrieben habe... 

Take what you need and leave the rest.

 

wissenschaft-schreiben.de

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb nats:

Also darf ich daraus schließen, daß Du niemanden kennst, dem dergleichen widerfahren ist? Und Deine umfangreichen Ausführungen oben sich allein auf irgendwelche Behauptungen in irgendwelchen anderen Foren stützen? So verbreiten sich Gerüchte. Nachprüfbare Fakten helfen hier aber deutlich mehr.

Was Du lieferst, sind zwei Links. In beiden Fällen geht es um Fahrzeugkontrollen, bei denen entsprechende Messer offen sichtbar aufbewahrt wurden. In der OLG-Entscheidung von 2011 geht es um ein Bußgeld von 200 € und Einziehung;  anderen Fall wird nur berichtet, daß schließlich ein sehr geringes Bußgeld verhängt worden sei. Und das sagt so wenig aus: Denn zu fast jeder Rechtsfrage kann man einzelne Entscheidungen finden, die man unbefriedigend oder gar falsch finden kann. Als Grundlage für eine Angstmache wie hier – erst fälschlich angebliche Straftat, dann Bußgeld bis 10.000 €, bloß nicht so ein Messer kaufen! – reicht das meines Erachtens nicht.

Ganz abgesehen davon geht Deine Aussage, worauf sich meine Argumentation angeblich stütze, leider deutlich an dem vorbei, was ich tatsächlich geschrieben habe... 

Tob dich woanders aus, ich bin heute lustlos bei Bullshitargumentationen, wenn du ernsthaft einen Fall verlangst wo jemand mit einem Benchmade Bugout im Zpacks Rucksack auf der Anreise zum Rothaarsteig kontrolliert wurde, muss ich passen.

 

Wenn du es als Gerücht bezeichnest das, das Führen von Messern die unter Paragraf 42 fallen eine Owi ist die auch mal bestraft wird kann ich dir auch nicht helfen.

 

Ich kenne jemanden persönlich der ein Karambitmesser in der Sporttasche hatte und kontrolliert wurde, Messer wurde erst beschlagnahmt dann eingezogen, Strafe war irgendwas im 3stelligen Bereich, seitdem haben wir alle so abschließbare Plastikboxen dafür. Willst du jetzt eine eidesstattliche Erklärung, ein Foto vom Täter oder ein Video wie er den Bescheid aufmacht?

Ich habe nie gesagt das man das Messer nicht kaufen soll, sondern habe es erst gelobt, da ich es besitze kann ich da ja was schreiben, und habe dann angemerkt das es LEIDER nicht 42a konform ist. Also komm mal runter und unterlass bitte diese Unterstellung das ich jemandem Angst machen will oder den Messerbesitz verdammen möchte. Für das UL Forum bist du recht emotional was Messer angeht...

 

Ps.

 

 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114.

 

da steht doch alles was du brauchst um das Gerücht nachzuprüfen...

 

Und ob ich persönlich jemanden kenne spielt keine Rolle, ich kenne niemanden persönlich der besoffen Auto fährt, bin mir aber sicher das es entsprechende Fälle gibt und das das auch geahndet wird...

 

nochmal edit: 250€ Bußgeld für das Karambit ich hab den jetzt angerufen...

Bearbeitet von dennisdraussen
Geschrieben

Das Vic classic ist ja nun hier der "Klassiker", ist auch nicht schlecht; aber die Klinge ist etwas arg kurz.

Wer 13 g Mehrgewicht verkraften kann, dem sei das nächstgrößere Modell empfohlen. Das ist immer noch klein genug, um im Handgepäck des Fliegers mitzukommen, aber nur 1cm kürzer als das Standard-Vic:

IMG_20200110_184247.thumb.jpg.09a64e0ff9355ae8545a698314693027.jpg

(Ganz oben nur als Referenz das "große" Deejo, 27g)

Etwa drei mm kürzere nutzbare Klingenlänge als das angesprochene Deejo mini darüber, dafür aber ein Griff, der den Namen verdient, eine etwas stabilere Schere als beim Classic und eine Diamantnagelfeile, natürlich Pinzette und Zahnstocher. Damit kann man aber wirklich mal Gemüse schneiden, Salami u.v.a.m.

IMG_20200110_184417.thumb.jpg.079af2666f23e781280964bcbbeb0f2b.jpg

Geht aber wahrscheinlich für die meisten hier in Richtung UH:grin:

Nur mal als Alternative - holt die Steine...

( "Ich nehm drei flache und eine Tüte Kiesel")

LG schwyzi

 

 

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