khyal Geschrieben 4. Dezember Geschrieben 4. Dezember Am 2.12.2024 um 14:19 schrieb t123: Zum besseren Verständnis macht es wohl Sinn, die neuen §§ 42 ("Waffen"), 42b und 42c mal zu lesen Das letzte Update ist eben nicht im Waffengesetz veröffentlicht worden, sondern in dem von mir genannten Gesetz, Du hast Dich also sozusagen durch die alte Version gefräst, die schon länger gegolten hat. Mal abgekürzt gesagt, die ganze Diskussion um Anscheinswaffen, Springmersser usw ist für uns normalerweise nicht relevant... Typische Messer, die im Outdoor-Wanderbereich usw benutzt werden, dürften nach meiner Einschätzung Taschenmesser bzw Einhandmesser mit Slidelock, Backlock oder Sliplock oder Feststehende Messer mit max 10 cm Klinge sein Was das Führen betrifft...mal platt gesagt, darf man inzwischen ausser Messer mit Miniklinge, entweder feststehend oder mit Sliplock nur noch bei einem "anerkannten" Zweck in derbÖffentlichkeit führen. Es geht es nicht darum, ob man irgendwo anders das Messer für einen derartigen Zweck benutzt und auf dem Weg dahin ist, sondern Führen darf man andere Messer (die nicht generell verboten sind) nur bei einem anerkannten Zweck. Dann ist z.B. auch kein Problem ein feststehendes Messer mit 10 cm Klinge oder ein Einhandmesser mit Pin oder Flipper mit Sliode oder Backlock zu nutzen. Aber es liegt im Kontrollfall erstmal im Ermessen des Cops, ob er einen anerkannten Zweck sieht. btw bei der Brauchtumspflege soll wohl in erster Linie das Trachtenmesser in Bayern "schützen". Eine deutliche Verschlechterung ist durch das aktuelle Gesetz mit den Ergänzungen zum Waffengesetz, daß nun bei öff. Veranstaltungen, ÖPNV, Verbotszonen, anlaßlose Durchsuchungen nach Messern ohne Verdachtsmoment gestattet sind, dazu hast Du ja auch schon ausführlich geschrieben, das ist schon heftig, auch weil die Cops sich dann natürlich auch für evtl andere illegale Sachen oder Sachen, die Auswirkungen in andere Bereiche haben, wie Drogen auf Führerschein, manche Jobs, interessieren werden und sie auch verwerten dürfen, da es ja keine illegale Durchsuchung war. So ich glaube ich habe dann hier nochmal alles, ausser das Thema Transport & meibne Empfehlung in dem Beitrag zusammengefaßt, das kommt in einem Anderen. Terranonna.de
t123 Geschrieben 4. Dezember Geschrieben 4. Dezember vor 4 Stunden schrieb khyal: Das letzte Update ist eben nicht im Waffengesetz veröffentlicht worden, sondern nein. Da muss ich mal kurz klugscheissen, weil ich insoweit an die Überzeugungskraft von Aufklärung glaube und Nerds genug bin. So ziemlich jedes Gesetz, das im Parlament beschlossen wird, hat mittlerweile einen merkwürdigen Namen wie z.B. "gutes Gesetz gegen islamistischen Terrorismus" oder so und ändert bestimmte schon bestehende Gesetze, so hier unter anderem verschiedene Regelungen aus dem WaffG. "Anlasslos" darf der Staat gar keine Maßnahmen gegen Personen unternehmen. Dass sowas nicht geht, ist vornehmstes Kennzeichen eines Rechtsstaats (diesen und die fdGO jetzt mal ohne Ideologiekritik als grundsätzlich sinnvoll angesehen), auch wenn polizeirechtlich längst die schlichte Nähe zur Grenze eine gewisse Anlasslosigkeit rechtfertigen können soll. Was der Gesetzgeber hier an "Motiven" aufschreibt (so heissen die Begründungen, die die Bundesregierung oder der Innenausschuss zu Gesetzesänderungen oder neuen Gesetzen aufschreiben = das Material, anhand dessen neben der Systematik das Gesetz interpretiert werden können soll), ist skandalös. Es scheint mir, zurückhaltend formuliert, erstmal sehr weit weg von dem, was ich vor Jahrzehnten mal an der Uni gelernt habe und bedarf mindestens (!) einigen systematischen Zurechtrückens, damit es noch passend gemacht werden kann im Rahmen "grundgesetzkonformer Auslegung" - das wird dann im Zweifel von neu ernannten Verfassungsrichtern gemacht werden oder vom EGMR oder vom EuGH, je nachdem, was man übersehen hat und wie man das Argument aufhängt). "Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund) ist unzulässig." (§ 42c Satz 2; Klammer von mir) Der in 42c Satz 2 in Bezug genommene Artikel 3 Abs 3 Grundgesetz lautet: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Da steht in der Verfassung nicht dabei: darf durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die Regelung steht vielmehr unter "Ewigkeitsgarantie" und ist einer der Kerne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, der hier (Kern der fdGO), ohne dass es irgendjemand aufgefallen wäre, angegriffen wird. Der neue 42c Satz 2 regelt dem Wortlaut nach eben die Möglichkeit, dass Maßnahmen mit Merkmalen des Art. 3 Abs 3 GG gerechtfertigt werden können. Auch die "Motive" gehen davon aus (es dürfe aber bei aller Anlasslosigkeit nur eins von mehreren Merkmalen sein). Es darf aber schlicht und einfach gar kein Merkmal sein und ich kann mir ausser "Männer" (und auch das nicht wirklich, gibt ja auch Täterinnen) auch keins vorstellen, was tatsächlich beim Rumschauen auf Passanten kriminologisch relevant sein könnte für "anlasslose Stichproben" (und "anlasslos" geht ja auch überhaupt nicht). Völlig gaga, man hatte wahrscheinlich im Kopf ""racial profiling" dürfen wir nicht" aber wie machen wir es dann? Ergebnis des schnellen Durchhechelns: Tabubruch. Man hätte es auch bei einer klassischen polizeirechtlichen Norm belassen können (Satz 1). "Von vornherein verboten ist allerdings eine Anknüpfung der Ungleichbehandlung an die in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmale (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse/politische Anschauung). Differenzierungen, die an diese Merkmale anknüpfen, sind in keinem Fall zu rechtfertigen." (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/grundrechte-305/254385/gleichheit-vor-dem-gesetz/) Andererseits unterwirft man sich vertragsrechtlich (und auch privatrechtlich gelten die Diskriminierungsverbote) längst "anlasslosen" Kontrollen, z.B. bei Konzerten oder bei Sportveranstaltungen oder an Flughäfen oder beim Betreten von Gerichtsgebäuden und hält das wegen wiederholt vorgekommener Handlungen gesellschaftlicher Entgrenzung von diversen Knallies (oder ganzen politischen Gruppen) ja auch als Beitrag für etwas mehr Sicherheit tendenziell für gerechtfertigt (Unterschied: ausser am Flughafen, wo das Messer zurückbleibt, bekommt man sein Zeug beim Gehen wieder). Konsequenterweise müsste man gar LKWs und Autos im Umfeld "öffentlicher Veranstaltungen" kontrollieren, weil das die verheerenderen Waffen sind. Oder die Kontrollen auf den gesamten "öffentlichen Raum" beziehen, was bei Demos ja z.B. auch geschieht (und zu Recht umstritten ist und auch hin und wieder als rechtwidrig festgestellt wird). Nur formulieren "Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig" darf man nicht. Der Zusatz "ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund" geht nicht. Geht umso weniger, je öfter ich das lese. Ohne diesen Zusatz ist der Satz überflüssig; die Motiväusserungen tendieren schlicht zur Verfassungsfeindlichkeit. Die Unschärfe der Grenze nicht mehr zu rechtfertigender Willkür kann nicht durch einfaches Gesetz am "ewig unveränderlichen" Verfassungskern vorbei im einfachen Gesetz festgeschrieben werden. Und nur ein -hinreichend objektivierbarer- Grund kann irgendwas rechtfertigen, nicht der -vermeintlich gute- Zweck. Nur die Einhaltung der Normenhierarchie garantiert den Rechtsstaat. Die Frage, was an Zufallsfunden im Anschluss an eine "Durchsuchung nach Messer" verwertet werden darf, wird diskutiert werden müssen (ja, Verwertungsverbote werden restriktiv gehandhabt, aber es gibt sie). Problem ist hierbei auch, dass man als Beschuldigter, auch bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, ein Recht hat, zu Schweigen (von dem man grundsätzlich tunlichst Gebrauch macht), sich fürs Messer aber erklären muss, weil man der Person ja eben den anerkannten Zweck oder die Orte des Beförderns nicht ansehen kann. Aber Zufallsfunde dürfte hier im Forum genauso wenig relevant sein wie die verschiedenen Messer, die waffenrechtlich Waffen sind. Ob etwa "öffentliche Veranstaltungen" hinreichend bestimmt genug ist und geeignet, wenn eigentlich der gesamte öffentliche Raum gefährdet sein soll, wäre eine weitere zu diskutierende Frage (wohl ja). Und grundsätzlich: das Durchhecheln ist seit etwa den 2010ern Jahren in vielen Gesetzgebungsbereichen ein schlechter parlamentarischer Standard des Gesetzgebungsverfahrens geworden. Gesetzespakete werden länglich auf informellen Ebenen wie z.B. der Innenministerkonferenz ausgehandelt (oder nicht), die Abgeordneten bekommen wenige Tage vor Abstimmung kaum überschaubare Entwurfsstapel in den Paperflow und benennen fraktionell Sachverständige für die Ausschussanhörungen, die den Stapel dann manchmal erst 24 oder 36 Stunden vor Stellungnahme im Ausschuss auf dem Tisch haben (mit Ausnahmen des einen oder anderen Profs, der schon am Entwurfschreiben für den einen oder anderen Länder-Innenminister beteiligt war) und entsprechend wenig tief vortragen können. Im Ausschuss herrscht bei den Sachverständigenanhörungen oft ziemliche Leere und die wenigen Anwesenden sind nicht anwesend, um zuzuhören, sondern um andere Sachen nebenher zu besprechen. Wenig Anwesenheit dann ebenfalls bei den verschiedenen, schnell aufeinander folgenden Lesungen im Parlament, wo die Auseinandersetzung ums Narrativ und Aufmerksamkeitsökonomie im Vordergrund stehen. Abschliessend Abstimmung von etwas, was kaum jemand gelesen hat. Gedanken, ob Eingriffsbefugnisse was bringen (können) für die öffentliche Sicherheit, sollte sich ein Gesetzgeber auch von Verfassungs wegen machen. Stattdessen lässt man evaluieren (was man ohnehin machen sollte, aber eben nicht stattdessen). "Abschrecken" steht da als Zweck. Kann "Abschrecken" Durchsuchen rechtfertigen? Habeas Corpus. Dachte ich. Die "Lage" daneben genannt zeigt auf "Verdachtsmomente". Wie unkonkret dürfen die sein? Reicht "HosentaschenträgerIn"? Man vergleiche, wieviel mehr an Tatbestandsvoraussetzungen in der durchsuchten Person vorliegen müssen, bevor die Bundespolizei durchsuchen darf (§ 43 BPolG). Mittagsfrost, Epiphanie und ConTour reagierten darauf 1 2
khyal Geschrieben 7. Dezember Geschrieben 7. Dezember Ok fehlt nur noch das Thema Transport bzw Grenze zwischen Transport und Führen... Frrüher vor der letzten Ergänzung vor ein paar Wochen, war halt Rechtsunsicherheit, was der Cop als Transport anerkennt. Kurz gesagt ist das nun anders, mit einer verschlossenen Tasche z.B. abschließbare Messertasche o.A., viele Reißverschlußtaschen mit Doppelzipper kann man auch ein Schloß durch beide Zipper ziehen usw usw ist man auf der sicheren Seite, nach dem Gesetzestext auch, wenn man mindestens 4 Handgriffe braucht, um an das Messer zu kommen, aber dann sehe ich schon wieder Diskussionen, was ein Handgriff ist. Da finde ich es deutlich einfacher, im Alltag, wenn ich mich in entsprechewnden Bereichen bewege, eine Messertasche o.A. beizuhaben (wenn ich nicht eh mit dem Motorrad unterwegs bin), denn auf ein gutes Einhandmesser mit Lock will ich nicht verzichten beim Arbeiten und bei Anreise zu ner Tour isses noch einfacher / gewichtssparender, da nutze ich ja mehrere Six Moon Designs Pack Pods und im "Küchenm-Packpod" ist eh normalerweise mein Messer mit drin, Mini-Schlösschen drauf und gut ist. Ja die Verbote machen keinen Sinn und es nervt, aber ich sehe z.B. auch nicht jede Geschwindigkeitsbeschränkung in der Pampa als sinnvoll an und fahr dann trotzdem da so, daß ich meinen Lappen behalte. Das Einzige, was jetzt wirklich richtig heftig ist, ist das erweitertete Durchsuchungsrecht ohne Verdacht auch im DB-Bereich... Terranonna.de
khyal Geschrieben 9. Dezember Geschrieben 9. Dezember und wer gerne selber im Gesetz "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" die Ergänzungen zum Waffengesetz von Ende Oktober nachlesen möchte bzw überprüfen, ob das hin kommt, was ich geschrieben habe klick Terranonna.de
MBo Geschrieben 11. Dezember Geschrieben 11. Dezember Und so sieht das dann aus ... noch in den Rucksack und schon sind wir 42b-konform 😵💫 Mittagsfrost, wilbo und Epiphanie reagierten darauf 3
r0bin Geschrieben 11. Dezember Geschrieben 11. Dezember (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb MBo: 42b-konform😵💫 Denkste! Mit diesem lose herumbaumelnden Schloss zählt das als Morgenstern und somit als illegale Hiebwaffen! Bearbeitet 11. Dezember von r0bin
dee_gee Geschrieben 12. Dezember Geschrieben 12. Dezember (bearbeitet) vor 13 Stunden schrieb MBo: Und so sieht das dann aus ... noch in den Rucksack und schon sind wir 42b-konform 😵💫 no joke, so handhabe ich das jetzt auch (aktuell noch ohne Zahlenschloss, aber halt mit mind. 4 notwendigen Handgriffen (Rucksack öffnen = 1. Handgriff; Messer im Täschchen noch im Ziplock-Beutel.) Im guten Glauben daran, dass ich damit 42b.3-konform handle: Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind: (...) "3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern" Haleluja! Bearbeitet 12. Dezember von dee_gee
khyal Geschrieben 13. Dezember Geschrieben 13. Dezember Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen, da da evtl nicht das Materielle (wie verpackt, was für ein Messer usw) ausschlaggebend ist, sondern was man bei einer Kontrolle bei Öffentliche Veranstaltungen, evtl Verbotszonen usw von sich gibt... In den Ergänzungen zum Waffengesetz wird ja bei §42 der Absatz 4a eingefügt: "... 3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern," Das werden imho manche Cops, die genau wie wir, nicht Rechtsexperten sind, sondern versuchen, als Menschen das zu interpretieren, so verstehen, daß 2 Faktoren zusammen kommen müssen, damit sie das ansonsten verbotene Messer nicht einkassieren : Nicht zugriffsbereit (abgeschlossenes Behältnis, 4 Handgriffe) und "von einem Ort zum anderen befördern," Würde ich nun mit einem entsprechend verpackten Messer zur Kontrolle angehalten, würde ich wahrscheinlich mal auf die Frage woher, wohin (auf die man ja nicht antworten muß) doch antworten, daß ich nicht nur in das fragliche Gebiet will, sondern z.B. von zuhause das Messer durch das Gebiet zu Freunden aussserhalb des Gebiets auf der anderen Seite will. Blickpunkt und Cuherdir reagierten darauf 2 Terranonna.de
dee_gee Geschrieben 13. Dezember Geschrieben 13. Dezember (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb khyal: Würde ich nun mit einem entsprechend verpackten Messer zur Kontrolle angehalten, würde ich wahrscheinlich mal auf die Frage woher, wohin (auf die man ja nicht antworten muß) doch antworten, daß ich nicht nur in das fragliche Gebiet will, sondern z.B. von zuhause das Messer durch das Gebiet zu Freunden aussserhalb des Gebiets auf der anderen Seite will. Hab ich auch schon dran gedacht. "Ich transportiere das Messer von meiner Küche ins Bad, mit Umweg über den XY-Wald und den Weihanchtsmarkt von Krakelhausen." wird wohl nicht immer so super ankommen. Aber ich bin ja nach den Geboten der Heiligen Schrift oder Kants kateg. Imperativ etc. auch an die Wahrheit/Wahrhaftigkeit (vulgo. Nichtlügen) gebunden. Was nun, Mr. President? ;-/ Bearbeitet 13. Dezember von dee_gee
khyal Geschrieben 13. Dezember Geschrieben 13. Dezember vor 5 Stunden schrieb dee_gee: Hab ich auch schon dran gedacht. "Ich transportiere das Messer von meiner Küche ins Bad, mit Umweg über den XY-Wald und den Weihanchtsmarkt von Krakelhausen." wird wohl nicht immer so super ankommen. Aber ich bin ja nach den Geboten der Heiligen Schrift oder Kants kateg. Imperativ etc. auch an die Wahrheit/Wahrhaftigkeit (vulgo. Nichtlügen) gebunden. Was nun, Mr. President? ;-/ Also zumindest ich sehe für mich keine Notwendigkeit ein Messer auf einen Weihnachtsmarkt, Demo oder ähnliche Vranstaltungen mitzunehmen und sollte ich wirklich mal wieder vorhaben, in Köln in der Ringe-Messerverbotszone abends "auszugehen", brauche ich auch im Pub o.A. kein Messer, da dürfen die also ruhig zuhause bleiben. Und ich habe nach den überwiegenden Äusserungen anderer User den Eindruck, sehen die es ähnlich. Es ist ja mehr das Problem, wenn ich z.B. durch eine Messerverbotszone, über einen Weihnachtsmarkt o.A. zum BHF will, um von da woanders hinzufahren, zu Freunden laufe, um da z.B. gemeinsam zu kochen (und ich auf deren stumpfe Mresser keinen Bock habe) usw In dem Fall kann es sich eben bei einer Kontrolle positiv auswirken, wenn ich deutlich mache, daß mein transportiertes Messer nur durch diese Zone zu einem anderen Ziel transportiert wird. Terranonna.de
schwyzi Geschrieben 13. Dezember Geschrieben 13. Dezember vor 2 Stunden schrieb khyal: Also zumindest ich sehe für mich keine Notwendigkeit ein Messer auf einen Weihnachtsmarkt, Demo oder ähnliche Vranstaltungen mitzunehmen Schön für dich. vor 2 Stunden schrieb khyal: Und ich habe nach den überwiegenden Äusserungen anderer User den Eindruck, sehen die es ähnlich. Nur, weil ich mich noch nicht geäußert habe. Gerade auf dem Weihnachtsmarkt benötige ich zwingend ein Messer. Die leckeren Grillsteaks sind da sehr "durchwachsen", und mit meinen Dritten krieg ich die nicht abgebissen. Also werden die in mundgerechte Stücke zerschnitten. Bratwürste ebenso. Darüber hinaus geht es mir persönlich nicht um den Transport für Tim-Mälzer-artige Kochaktionen, sondern darum, dass ich eben immer ein Taschenmesser dabei habe. Und das bisher auch durfte. Wenn nun die Stadt Hamburg den gesamten Hamburger Verkehrsverbund zur "waffenfreien Zone" erklärt (angeblich erstmal nur bis Januar), dann heißt das, dass ich nicht nur in keinem Bahnhof, Zug, Bus, S-Bahn ein Taschenmesser in der Tasche haben darf, nein, auch an keiner Haltestelle mehr, denn das Verbot gilt ausdrücklich für alle Stationen. Ich darf auch keine Schere, keine Nagelfeile oder Schraubendreher mehr in der Tasche haben. Sind ja alle "Waffen". 🤪 Und eine Frau (z. B. Krankenschwester, die nach der Spätschicht per S-Bahn nach Hause will, darf auch kein Pfefferspray oder CS Gasspray mehr mitführen. Ja, das trägt - gerade in der Hamburger S-Bahn - natürlich gewaltig zur Sicherheit bei... Wer nun meint, er/sie brauche ja gar kein Taschenmesser - ja, prima, möge er/sie sich glücklich schätzen, aber dann bitte auch aus dieser Diskussion heraushalten. Hier wird ein Gebrauchsgegenstand dämonisiert; selbst das sozialverträglichste aller Taschenmesser, das Schweizer Messer, macht aus mir plötzlich einen Outlaw, wenn ich nur den Weg abkürze und über einen Weihnachtsmarkt laufe. Und was noch schlimmer ist: in diesem unsäglichen "Sicherheitsgesetzt" ist klammheimlich ein weiteres Grundrecht ausgehebelt, nämlich durch das Recht der Polizei, "anlasslose Kontrollen" mit Leibesvisitation (!) durchzuführen! Ich stell mir dann vor, wenn die Cops, wie in NRW in letzter Zeit laufend passiert, Leute in "Waffenverbotszonen" kontrollieren und plötzlich feststellen:" Oh, wir haben jetzt in Reihe 18 Menschen mit dunkler Haut und dunklen Haaren, also erkennbaren Migrationshintergrund, kontrolliert - bevor uns jemand racial profiling vorwirft, lass uns mal schnell den alten weißen Mann da kontrollieren, der sieht harmlos aus..." Und das bin dann womöglich ich. Werde auf offener Straße auf dem Weihnachtsmarkt von der Polizei kontrolliert, meine Hosen- und Jackentaschen werden durchsucht, und um mich herum stehen dann meine Schüler, die das sehen, das geht wie ein Lauffeuer durch die Schülerschaft...ihr könnt euch vorstellen, was für Geschichten die dann Zuhause ihren Eltern erzählen 😒 Und aufgrund dieses ach so tollen Sicherheitsgesetzes kann ich mich nicht einmal darüber beschweren. Es geht ja um die Sicherheit🤮 khyal, Cuherdir, Mittagsfrost und 2 Weitere reagierten darauf 3 2
dee_gee Geschrieben 14. Dezember Geschrieben 14. Dezember vor 13 Stunden schrieb khyal: Also zumindest ich sehe für mich keine Notwendigkeit ein Messer auf einen Weihnachtsmarkt, Mein Beitrag war auch etwas ironisch angehaucht, ABER: Ich wandere mit einem Kumpel 1-2x im Monat über Feld und Flur durch schönen Mischwald etc. in die nächstgelegene City -- ca. 10 km Fußweg. Da habe ich eben gerne auch das Messer dabei. Wir gehen dann in der Stadt zum Asia-Imbiss lecker was essen und im Anschluss fahren wir mit dem Bus wieder Heim. Und wie es der Zufall so will, ist jetzt in der City gerade Weihnachtsmarkt ... und ... ich fahre Bus! Ehrlich gesagt kann ich aufs Messer auch verzichten (habe noch keine Dritten ), aber wenn ich es weiterhin transportieren darf, mit diesem mind. 4 Handgriffe-Gedöns, dann würde ich das auch tun. Zitat 3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und tatsächlich beschleicht mich das Gefühl, dass "Ich transportiere mein Messer mit Umweg über den Wald von Zuhause bis zum Asia-Imbiss und zurück." als nicht ganz hieb- und stichfestes Argument (pun intended) aufgefasst werden könnte, nachdem einem im Bus der Rucki gefilzt wurde. "Sie müssen wissen, ich hatte das Messer meiner Freundin ausgeliehen und nehme es jetzt wieder zu mir zurück nach Hause mit." klingt da evtl. etwas vernünftiger, auch wenn es leider nicht den Tatsachen entspricht. r0bin reagierte darauf 1
khyal Geschrieben Sonntag um 14:24 Geschrieben Sonntag um 14:24 Am 13.12.2024 um 21:14 schrieb schwyzi: Wer nun meint, er/sie brauche ja gar kein Taschenmesser - ja, prima, möge er/sie sich glücklich schätzen, aber dann bitte auch aus dieser Diskussion heraushalten. Hier wird ein Gebrauchsgegenstand dämonisiert; selbst das sozialverträglichste aller Taschenmesser, das Schweizer Messer, macht aus mir plötzlich einen Outlaw, wenn ich nur den Weg abkürze und über einen Weihnachtsmarkt laufe. Klar kann man natürlich so sehen, daß außer der eigenen Meinung keine andere Meinung geschrieben werden sollte, aber auch darüber kann man unterschiedliche Meinungen haben Klar natürlich ist es völliger Blödsinn, was im Waffengesetz zu Messerverboten steht, natürlich ist es richtig übel, daß jetzt z.B. in Köln Frauen, wenn sie abends auf den "Ringen" unterwegs sind, keine Selbstverteidigungsmittel wie CS-Gas mehr für den Rückweg bei haben dürfen und richtig übel ist die "anlasslose" Durchsuchung, sowas Ähnliches kannte ich bis jetzt erst aus Bayern, da stime ich mit Dir völlig überein. Aber ich fürchte, da hilft kein Jammern & sich aufregen (kenne ich auch aus dem Freundeskreis "ich habe immer mein Messer in der Hosentasche, ich sehe nicht ein..."), also ich habe so ungefähr 20 Themen, über die ich mich mehr aufregen kann, als daß ich jetzt mein Messer was anders transportieren muß, aber klar, Menschen sind unterschiedlich und ihnen sind unterschiedliche Sachen wichtig und ich finde es ja auch nervig, daß ich nun mein Arbeitsmesser aus der Hosentasche nehmen muss, wenn ich mir zwischendurch was zu Essen hole. Damit sich das Gesetz ändert, dazu müßte man vermutlich "in die Politik gehen" evtl würde auch was die "anlaßlose" Durchsuchung betrifft, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht helfen, wenn Du dafür die Energie / Geld hast, nur zu... Mein Fokus ist ein Anderer, aufgrund der geltende Gesetzeslage zu schauen, wie bekomme ich nun meine Messer zu meinen Jobs, auf Tour usw (auf einem Weihnachtsmarkt, Restaurant usw brauche ich sie nicht, bei uns im Bergischen / Köln wird einem da zum Glück zum Verzehr ein Messer zur Verfügung gestellt) ohne zu riskieren, daß sie einkassiert werden und dann zu versuchen, die Regeln verständlich für Andere zusammenzufassen, vielleicht hilft es ja auch Anderen im Forum weiter... t123 reagierte darauf 1 Terranonna.de
t123 Geschrieben Sonntag um 14:58 Geschrieben Sonntag um 14:58 @schwyzi möchte ich dahingehend ergänzen, dass weder "dunkle Haut und dunkle Haare" noch ein "Migrationshintergrund" geeignet sind, eine Gefahr zu indizieren. Und es gibt auch die Breiviks und auch die rechtsextremistische Brandenburger Landtagsabgeordnete (eine Rechtsanwältin), die im Wahlkampf diesen Sommer "Stechkugelschreiber" verteilte (die anderswo in Europa als Waffe klassifiziert sind, hier aber naja, übersehen wurden, whatever). Wer aus welchen Gründen auch immer, die alle verwerflich, politisch falsch oder schlicht krank sind, auf dem Weg ist, ein Massaker zu begehen, wird oft kaum augenscheinlich zu erkennen sein, es sei denn, er trägt eine grössere automatische Waffe mit sich rum, wie es Attentäter und Amokläufer in der jüngeren Vergangenheit taten, die sich dann aber eher motorisiert annäherten. Im 42b geht es nicht nur um Messer (ja: alle Messer...), sondern auch um alle anderen Waffen. Dass in einem verfassungskonformen Verständnis eine "Lage" eine Messerkontrolle hergibt (soweit dann: 42c), dürfte nur unmittelbar vor oder nach einer Messertat der Fall sein und dann dürfte die Polizei hoffentlich "mehr" wissen, wonach sie gucken soll. Dass Anlasslosigkeit ein verfassungsrechtliches Problem ist, scheint der Gesetzgeber immerhin gesehen zu haben. Seine Unklarheit und unvertretbare Ambivalenz hat er aber an die Exekutive weitergegeben: Gebrauchsgegenstand dämonisieren, ja. Weiteres Grundrecht ausgehebelt: nein, "nur" knapp davor, nämlich "nur" den rechten Diskurs der AfD von "Messermännern" übernommen und der Polizei die Möglichkeit gegeben, den Fehler zu machen, ein Grundrecht auszuhebeln, weshalb das Gesetz auch das allgemeine Freiheitsgrundrecht nicht nur einschränkt, sondern vielleicht auch verletzt. Ein ständiges Problem vieler neuer Polizeigesetze der letzten 20 Jahre. Wegen der Normenhierarchie steht die Verfassung aber immer über dem einfachen Gesetz und "anlasslose Durchsuchung" geht eben nicht und absolut nie, ist höchst verfassungswidrig. Kann man sich anschliessend mit der Polizei (auf dem Rechtsweg, dauert ein bis drei Jahre bis Entscheidung in erster Instanz) darüber streiten, ob sowas rechtswidrig war, wenn es einem passiert ist. Kann man auch seinen Schülern erklären. Würde ich sogar für sinnvoll halten. Grundrechte, parlamentarische Verfassung, polizeiliche Generalklausel, Prozesskostenhilfe. Zurück zum WaffG: da geht auch ein Normenkontrollantrag: für die sog. abstrakte Normenkontrolle braucht es 1/4 der Mitglieder des Bundesatgs, für die sog. konkrete Normenkontrolle einen Richter, der aus einem Verfahren heraus das Gesetz dem BVerfG zur Prüfung vorlegt. Ja, alles blöd, aber deutlich besser als wenn es diese Möglichkeiten nicht gäbe. Entschädigung wegen der Beschädigung der eigenen Reputation (Weihnachtsmarkt, Klassenfahrt usw.) kann man auch noch versuchen, wäre insoweit aber Neuland. Der Hit auf die Verfassung ist, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetzeswortaut expressis verbis Art. 3 Abs. 3 GG revidiert. Ich denke mir, realistischerweise, wenn ich aus Versehen mal wieder das Mora im Rucksack vergessen habe, weil ich es im Garten gebraucht hatte (ja, schon vorgekommen, wochenlang mit nicht-polizeilichem Spezialausweis an allen möglichen Sicherheitsschleusen vorbeigelaufen...) ist in meinem Rucksack so ein grosses Durcheinander obendrüber und so dunkel, dass es wahrscheinlich gar nicht gefunden werden würde. Und wenn doch, ist es halt weg und ich zahle ein Bussgeld oder versuche, einen Richter von einem Normenkontrollantrag zu überzeugen. Blöder Lernprozess. Und unwahrscheinlich. Bin täglich mehrere Stunden im ÖPNV und habe da noch nie eine Kontrolle ausser der Fahrscheinkontrolle erlebt. Und Weihnachtsmärkte: war in zwei Städten jetzt auf Weihnachtsmärkten, keine Kontrolle at all. Kontrolltechnisch total tote Hose, lediglich immer mehr Poller und mehr private Securities an den Zugängen (Auflage der Stadtverwaltungen an die Veranstalter nehme ich an). Und Schere, Nagelfeile und Schraubendreher sind weder "Messer" noch "Waffe" (42b), die können nur alle "gefährliches Werkzeug" im Sinn von StGB oder Demonstrationsrecht sein. Zudem: gibt auch immer mal wieder, so alle 10 bis 20 Jahre, Richter, die in Urteilen feststellen, dass präventive polizeiliche Maßnahmen nur dann rechtmässig sind, wenn sie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung was bringen. Im Anschluss an derartige Entscheidungen erfolgte in der Vergangenheit dann oft eine Änderung der Praxis im Bereich des betroffenen Polizeipräsidiums (und nicht nur eine Änderung des Wordings der polizeilichen Dokumentation). khyal und Cuherdir reagierten darauf 2
t123 Geschrieben Dienstag um 09:33 Geschrieben Dienstag um 09:33 (bearbeitet) Ergänzung, OT, OMG: "Bis heute wurden über 90 Kontrollen durchgeführt und kein Messer gefunden." Aber dann bei Oma beim Bratwurstessen und Glühweintrinken auf dem leeren Weihnachtsmarkt, was für ein Erfolg für Kriminalstatistik und Sicherheit. Hier der vollständige SWR-Beitrag, der auf social media gerade gern ausschnittsweise läuft und Anlass zu Äusserungen rassistischer Generalverdächtigungen liefert, also ganz wie vom Gesetzgeber in seiner Dummheit in Kauf genommen der rechtspopulistischen Spaltung einen prima Anlass gibt. Die CSU auch voll drauf auf Anlasslosigkeit. Selbst nachdem die tendenzielle Anlasslosigkeit im Bereich von Ländergrenzen und EU-Aussengrenzen durch die Verschiebung des Rahmens der Betrachtung den Verdachts"schleier" auf ein Minimum an (abstrakten) Tatsachen zur Rechtfertigung von Maßnahmen bis hin zur Durchsuchung reduzierte, bedarf es dort noch der Tatsachenbegründung (siehe z.B. hier, unten, Auswertung: Polizeirecht, Rechtsprechung und Aufsätze). Bleiben mit @schwyzi auch die Fragen (Plural) nach dem Freiheitsgrundrecht, das nicht nur im GG, sondern auch in GRCharta der EU steht: ist ein Weihnachtsmarkt schon eine "Gefahrenlage" (Motiv-Äusserung des Gesetzgebers, "Lage erforderlich" s.o.) und der § 42c in Verbindung insbesondere mit § 42b Abs. 1 Nr. 2 WaffG (Messerverbot) eine geeignete Regelung zur Beförderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung? Wenn man das Framing (den Rahmen) der Verhältnismässigkeit verschiebt, ist so eine Kontrolle am Ende immer noch besser (ist das schon "Verhältnismässigkeit"?) als die Realpolitik von (und mit) Checkpoints privater Milizen (oder die Gründung privater Polizeitruppen, wie von den Brandenburger Rechtsextremen im Wahlkampf im Sommer gefordert) oder die Kontrollmöglichkeit überall (ohne Begrenzung, weil: Autos als Waffen, Amok und Attentate nicht nur auf "Veranstaltungen", sondern überall wo Menschen sind). Aber: grundfalsch auch hier, damn! Bearbeitet Dienstag um 09:36 von t123
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