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Ultraleicht Trekking

Gast_a

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  1. Und Polen? Nach langjährigen "Kontakten und Gesprächen" zwischen Outdooreren und Forstverwaltung wurde auf Initiative der Forstverwaltung Zelten mit LNT-Regeln in grossen Waldgebieten 2020/21 legalisiert. Alles machbar. Hier in D bräuchten wir erstmal viele viele Trekkingplätze. Als Lernorte. Selbst der DAV Sektion Berlin (20000 tsd Mitglieder) hat ja auf seiner MV Mai 2021 beschlossen (weniger als 50 Stimmen reichten), sich für Trekkingplätze in der Nähe seiner Hütten bzw. den Talorten einzusetzen, also in den österreichischen Alpen (Ötztal und Zillertal).
  2. leider hat @Gibbon Recht: - und zwar nicht nur für Nicht-Jurist*innen! Aus § 59 BNatSchG wird z.T. ein sehr feiner Unterschied herausgelesen zwischen "freier Landschaft" und "Wald". Von einigen Behörden gibt es in der Folge Merkblätter mit dem Hinweis "Als freie Landschaft im Sinne des Landschafts[Sch]gesetzes gelten alle Gebiete, die nicht Wald, nicht im Zusammenhang bebaute Ortsteile und nicht Grünflächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind." (z.B.: NRW). Dagegen findet man zB im (neueren) WaldG von Sachsen-Anhalt die schöne Legaldefinition, wonach "Wald" ein Teil der "freien Landschaft" sei (§ 21 Nr. 1 LWaldG S-A 2016; ebenso § 2 Nds. WaldG und wohl auch Thüringen, Bayern u.a.). Nur das Betretensrecht ist für den "Wald" halt in einem Spezialgesetz geregelt, dem (Landes-)WaldG. Dort darf man -bestimmt jedenfalls in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen- Zelten, wenn der Grundstückseigentümer es (im Einzelfall & für kurze Zeit) erlaubt hat. Das ist wahrscheinlich in Brandenburg genau so: § 17 Brb WaldG regelt, dass der Eigentümer "das Zelten im Wald für einen Tag gestatten darf"* - je nach Verständnis des Begriffes "freie Landschaft" wäre die Regelung im Hinblick auf den weitergehenden § 44 Brb NatSchG möglicherweise überflüssig. Da hier wahrscheinlich aber nicht das Zelten im Naturschutzgebiet vom Eigentümer erlaubt werden können sollte, sieht Brandenburg wohl ebenso wie NRW (da kamen ja auch die rechtlichen "Entwicklungshelfer" oftmals her) einen Unterschied zwischen "freier Landschaft" und "Wald". Disclaimer: - meine Meinung. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen (bzw. diskutieren wollen), dass das Brb NatSchG für Wanderer das Zelten in Naturschutzgebieten erlaube "Zelten ist im Naturpark nur auf offiziellen Campingplätzen erlaubt". Und "im Naturpark (Barnim)" ist noch nicht mal alle Fläche Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet.... Zudem: wenn in Schutzgebieten Zelten verboten ist, dann kann auch der Eigentümer da nix anderes erlauben (und in Brandenburg ist fast aller schöner Wald Schutzgebiet). LNT steht übrigens schon in den Gesetzen der 17 Gesetzgeber, manchmal etwas komisch: Abfall, den man abgelegt habe, müsse man aufsammeln und mitnehmen. Und mit dem Feuer: ab Waldbrandwarnstufe 2 ist Rauchen im Wald strafbar (!), Kippe wegschmeissen auch bei Warnstufe 1 oder weniger eine OWi. Auto wild abparken fällt übrigens die meiste Zeit im Jahr unter § 306f III StGB (mindestens), seit der RBB wiederholt bekannt gegeben hat, dass schon die Wärmeabstrahlung eines geparkten Autos erfahrungsgemäss trockenen Brandenburger Monokulturnadelwaldboden in Brand setzen kann. Im Barnim (und nicht nur da) ist aber, wie @FuchsVomWalde schreibt, das Problem, das die Laubbäume ohnehin alle umkippen. Ausser Ahorn, der wuchert alles zu und weg. Und Hasel... Die Förster sind zu wenig und das Wetter halt zu viel. * "(1) Waldbesitzer können unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften über die Regelung des § 15 hinausgehende Benutzungen ihrer Grundstücke nur dann gestatten, wenn diese nicht die allgemeinen Betretungsrechte gemäß § 15 erheblich einschränken oder den Wald gefährden oder seine Funktionsfähigkeit einschränken. Insbesondere können sie das gelegentliche und auf einen Tag begrenzte Zelten, die Entnahme weiterer Bestandteile des Waldes, das Aufstellen von Bienenstöcken gestatten und erweiterte Betretungsbefugnisse erteilen. Die Gestattungen bedürfen der Schriftform und sind vom Gestattungsnehmer der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzuzeigen." Der Bußgeldtatbestand dazu ist nicht das Zelten, sondern das Nicht-Vorzeigen der Gestattung auf Verlangen (der unteren Forstbehörde). Das ist dann ein komischer, wenn nicht bedenklicher Unrechtsgehalt - was ist denn das Schutzgut dahinter? Der Wald? Mir schwant, dass der gesamte sog. "Whatsaboutism" hier gute Argumente zur Verteidigung gegen einen dahingehenden Vorwurf benennt.
  3. An der Marmolata ist nicht mal eben "nur" ein Serac abgebrochen, sondern in der Folge eines (alpenweiten) sehr dürren Winters und der sehr hohen Temperaturen hat sich, ohne dass jemand es vorher geahnt hätte, ein Stück Gletscher von ca. 200m x 80m x 60m vom Berg gelöst und ist mit 300 km/h auf bis zu 2 Km Breite abgerauscht. Der restliche Gletscher sei "noch" mit dem Berg verbunden. Das "noch" wird jetzt untersucht und der Berg ist gesperrt. https://www.tgcom24.mediaset.it/cronaca/trentino-alto-adige/crolla-un-seracco-di-ghiaccio-sulla-marmolada-sei-morti-una-decina-i-dispersi_52046090-202202k.shtml (zahlreiche Fotos der CNSAS, Bergrettung)
  4. klugscheiss, so rum ist richtig: wenn es nur Zufall ist, dass der Brand ausbleibt, soll es für "Vorsatz" reichen. Kann man sich drüber streiten. In Abs. 3 wird die Fahrlässigkeit unter Strafe gestellt. Im rbb wurde gestern Abend in einem Beitrag über die aktuelle Trockenheit und aktuelle Waldbrände darauf hingewiesen, dass auch die nach unten abgegebene Hitze eines "wild" auf (Brandenburger vollausgetrocknetem, sandigem) Waldboden geparkten Autos einen Waldbrand auslösen kann. "Wildes Parken" ist gerade ein grosses Problem im Berliner Umland, da werden Poller u.a. umgefahren, um die Blechkiste in Wassernähe parken zu können... Und selbst "Rauchen im Wald" sei bei jeder Waldbrandwarnstufe verboten, hiess es in dem Beitrag. Mit Feuer oder Kocher scheint man mir mit diesem Allgemeinwissen ziemlich stets im Bereich strafbarer Fahrlässigkeit.
  5. ok, zu klein ist ein Argument und ein "richtiges" Mid halte ich auch für stabiler. @Dingo wir können uns einigen, dass September ein guter Wandermonat ist (sofern nicht völlig verregnet).
  6. Hm, ferragosto oder so…vergiss es. Schau mal nach den unbewirtschafteten Hütten in den Orobie-Alpen… Z.T. muss man den Schlüssel beim CAI in Sondrio abholen und ggf bist du unter der Woche mal 2 Tage allein.
  7. Meine Meinung: Ende August ist noch Sommer dort und das Problem werden die Mücken sein. Wozu also ein neues Zelt?
  8. @Jever ob's finale Ausrutschen drei Mal an Turnschuhen statt Bergstiefeln lag, wage ich für alle drei Male zu bezweifeln. Kommt halt drauf an, ob Du nen Bremspickel mitnimmst oder nicht. Hat weniger mit den Schuhen zu tun.
  9. Füttere Deine Steigeisen, sagt Portillon auf Fratzebuch, 28.05.... (auch wenns sonst sehr sommerlich aussieht. Mag ich anhand der webcams -meteoblue geguckt- nicht so recht beurteilen; "Nordseiten"). edit: nächstes Foto, Aufstieg vom P. zum Literole -?, glaub ich, extra steil fotografiert und im Sommer geht man "in der flacheren Mitte", neben dem Resteis. Real steiler ist die andere Seite, die Du rauf kommst, das letzte Stück. Da ist manchmal den ganzen Sommer über vereister Firn, manchmal gar nix. Nachmittags könnte weicher sein, aber auch Gewitter. Ergo: Spikes und Pickel mitnehmen, vielleicht willst Du ja noch auf den Aneto wenn Du zum Literole nicht raufkommst oder gehst die Runde anders
  10. genau wie @fettewalze (bis auf den letzten Satz halt). Für Schlechtwetter Zeltalternativen ausgeguckt haben, bietet auch den Vorteil, dass ein leichteres Zelt/Shelter/Tarp und ein leichterer Schlasa reichen. Im Juli war ich schon seit vielen Jahren nicht mehr in den Alpen. Österreich zu voll, Schweiz zudem noch zu teuer (die Hütten usw). BEi mehrtägigem richtig-Schlechtwetter wechseln wir gerne mal das Gebiet und fahren mit Bus/ÖPNV (immer bezahlbar...) dahin, wo sich spontan das billigste richtig-Schlechtwetterquartier findet oder ins gute Wetter. Im Juli braucht man aber kaum mit richtig-Schlechtwetter rechnen. Manchmal ist halt nur Zeit bis zum Gewitter, manchmal kann man nachm Gewitter noch ganze Tagesetappen schaffen. Also Etappen von A nach B und die "Sportlichkeit" ergibt sich nicht aus Strecke, sondern aus Höhenmetern. Man entdeckt ja jeden Tag auf der Karte neue Gipfel, die man mitnehmen könnte oder überschreiten...
  11. Was ist der leichteste Rasierpinsel? Mühle Travel ohne Alurohr? sry, nass komm ich auf 61 Gr = Einwegdreifach, Multiseife + Pinsel. Alle 2 Wochen wäre halt zu lang, muss alle 5-7 Tage, sonst zu spät. "Gewürge" ists mit Öl (bzw dann alle 2 Tage notwendig = am leichtesten, aber dafür bin ich zu faul, Wäsche passiert auch seltener).
  12. moin, da solltest Du doch dank HRP selbst bestens präpariert sein? Ganz einfach: irgendein Ausgangsort französische Seite (da seid ihr ja eh), Touri-Info aufsuchen, Heftchen am Kiosk gucken und (ohne Auto: von A nach B laufen oder) dort eine Runde jenseits des HRP-Kamms, von der man nie vorher gehört hat (und die mit grösster Wahrscheinlichkeit trotzdem fantastisch schön ist) Zentrale Pyrenäen: für die nächsten Wochen: Schneelage checken und auf jeden Fall Spikes und Stöcke mitnehmen! Schnee scheint weniger zu sein als sonst um die Jahreszeit. Die hohen Pässe und Wege gehen normalerweise erst ab Ende Juni, so bis um die 2500 kommt man je nach Lage so ab Mitte Juni klar. Für "tiefer" gelegene Runden und Strecken in den zentralen Pyrenäen würde ich mich für die französische Seite entscheiden, die finde ich wegen der Botanik reizvoller, auch die kleinen Städtchen find ich schöner. Auf der spanischen Seite ist früher Hochsommer und weniger Wasser - im Frühjahr dahin, wo Wasser ist, also wenn spanische Seite, dann z.B. Aiguestortes (Problem: kein freies Zelten). Toller, sehr prominenter Gipfel, der schon schneefrei erreichbar sein könnte: Pic du Midi d'Ossau (und drumrum...). Städtchen, die ich besonders schön fand: Cauterets (Wallon und Vignemale Täler) und Ax-Les-Thermes (von dort ne Runde ins Reservoir d' Orlu oder ganz die Tour rund um Ax). Karte Überblick
  13. ich hab beide ausprobiert und finde die Arkels zu frickelig und habe die aqua light front hinten, ausschlaggebend: das einfache Handling. Vorne eine 2 L "Rolle", Zeltstange fürs grosse Mid am Oberrohr und Matte auf dem Gepäckträger. Einziger "Nachteil" der aqua light: konstruktionsbedingt "klappert" es hin und wieder (in die untere Befestigung müsste noch Gummi oder so..., aber es scheint mich ja nicht zu stören). Für "Schwertransporte" habe ich noch nicht-leichte Vaudes mit 2x25 L; alltäglich ist eine der beiden aqua lights dabei oder nur die Rolle vorne. Touren sind bei mir max 2 Wochen und ich rocker nicht wüst durchs Gelände. Scheuerlöcher nein (eineinhalb Jahre), "staubig" ja.
  14. Für Mai finde ich Deine Liste auch ganz ok. Ist mit 13,5 Kg so das klassische Hochtourensommergewicht, d.h. für mich wäre es an der Grenze von zu schwer und geht gerade noch so. Also schön langsam und bewusst gehen, nicht dass man sich gleich am ersten Tag vor lauter falschem Ehrgeiz Blasen läuft Im Sommer würde ich dann leichter werden wollen (Zelt, Rucksack, Schlasa usw. wie oben und einiges fällt weg wie 238gr Icebreaker) und besonders mal einen rahmenlosen Rucksack ausprobieren. Bis um die 10 Kg finde ich die sehr ok. Und wenn Du die consumables halbierst bist Du ja schon ziemlich leicht (Wasser ok, aber 3 kg für Essen finde ich viel zu viel - bei ner Wochentour kommt bestimmt alle 3 -4 Tage ein Dorfladen mit Brot, Käse, Wurst, Schokolade, Erdnüssen in Minipackung u.ä. ... also 12 Landjäger und 26 Energyriegelteile und 400 Gr Nüsse ....) Klugscheiss: 4 Blasenpflaster statt Puder & Stick... Das kurzärmelige Merino ist zu schwer (leichtes Merino in L = 130 Gr und als unterste Schicht gezwiebelt völlig ausreichend). Usw., Stück für Stück...
  15. puh. Zelt + Wasser = Handwagen oder doch Radtour?! Auf die Dauer werdet Ihr zwar wahrscheinlich dann eher mit 2 Zelten als einem unterwegs sein, aber die 5,1 Kg... Da würde ich bei aliexpress nach einer Sechs- oder Achteck-Pyramide mit 2 Eingängen und passendem Innenzelt gucken. Würde man so um die 2,4 Kg plus Mittelstange plus Heringe landen und um die 150 bis 250 Euro. Sechs- oder Achteck weil die stabiler im Wind stehen als viereckige Pyramiden für mehr als zwei Personen (die leichter wären, z.B. msr Front Range). keine Ahnung wie der Wind bei Euch so ist, "kenne" Jordanien nur aus dem Fernsehen.
  16. GR 91 (Teil davon). Mai ?: GR 51 ab Nizza (plus bißchen Bus), in den Sonnenaufgang & durchs Alpenvorland, da bißchen schlenkern (510?). GR 510, Villars bis Breil, Zeit für Schlenkern (jeweils Bahnhof). https://www.gr-infos.com/gr-de.htm
  17. @Trinolho: OT: vergiss nicht Mottennetz drumrum. Wir hatten mal die Motten und bewahren deshalb die Schlasä immer locker in den meist mitgelieferten Netzbeuteln (nicht den Packbeuteln für unterwegs) auf, sind bei uns 3,60m Schrank a 30 cm Höhe, Winter-Schlasä extra (weil zu hohe Fachhöhe).
  18. Die VO ist bis 31.08.22 verlängert worden. Unklar ist, ob hergeleitet aus den allgemeinen Regeln weiter gelten soll "90 Tage innerhalb von 180 Tagen" - da gibt es unterschiedliche Lesarten und Beratungsbedarf, wenn jemand schon 90 Tage unregistriertes "Hiersein" vorträgt (auch: EU oder D?). Auch die "üblichen Probleme" schlagen durch: wer in Italien oder anderswo EU seine Registrierung erhalten hat, soll nicht ohne Antragstellung umziehen dürfen in ein anderes EU-Land d.h. aktuell zurück, heisst es zum Teil. Turnhalle oder Hostel oder "Lager" heisst mit einiger Wahrscheinlichkeit auch: Weiterverteilung, nochmal ankommen. Beratungsbedarfe tun sich auf, weil Behörden nun mal Behörden sind. Eine Wohnung zu teilen mit Wohnungsgeberbescheinigung oder (Unter-)Mietvertrag ist demgegenüber unmittelbare Sicherheit, die gegeben werden kann, Menschenwürde. Funktioniert als unmittelbare Solidarität, man hat einen Platz, von dem aus alles weitere dann weiter gehen kann, auch die spätere Suche nach einer eigenen Wohnung (nach der nach meiner Wahrnehmung dann auch ein Interesse besteht). Mietanteile werden von den Sozialbehörden übernommen (auf dem Niveau Sozi), solange kein eigenes Einkommen da ist.
  19. 22 Uhr und Vorsaison wird teuer. Ich würde irgendwo ab Mallnitz zwischenübernachten, Bahnhofsnähe, wos am billigsten ist und den Rest der Anreise am nächsten Tag machen. Zum "Trailhead" wirst Du zu Fuss oder mit Taxi kommen müssen, weil der Bus hoch glaub ich nur im Sommer fährt. Überhaupt würde ich erst mal 1 Tag da abhängen/rumgucken/Schneelage peilen. Alternativ "nach 22.00 Uhr und früh los" mit dem Camping in Heiligenblut vorab komplett abklären. Da so einige Hütten noch zu sein dürften (Winterräume und unbewartete offene Hütten: keine Ahnung), muss wohl Zeltzeug mit (auch wenn man da überall nicht zelten darf --> CPs). Stand heute 20.04. ein Fragezeichen bei Begehbarkeit (k.A., was das auf der verlinkten HP bedeutet) von 14 der erst 20 Etappen. (trotzdem, irgendwas geht immer unds wird ja wärmer) Gute Tour!
  20. Ergänzungen: alle, die wegen Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, sind erstmal bis 23.05.22 "legal", d.h. sie dürfen quasi als Touristen in der EU reisen, wohin sie wollen. Die VO wird vorausichtlich um 3 Monate verlängert. Schutz beantragen löst eine "Weiterleitung" woandershin aus, wenn die Behörden vor Ort zu Recht meinen, dass der Ort schon "voll" sei und keine Ausnahmegründe bestehen. Ausnahmegründe sind z.B. (Unter-)Mietvertrag oder Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag oder besondere Schutzbedürfnisse (bereits begonnene Behandlung schwerer Erkrankungen oder Verletzungen) - es kommt dabei sehr auf die örtliche Handhabung an. In Berlin ist es seitens der Verwaltung schon sehr widersprüchlilch geworden, die Angehörigen einer besonders vulnerablen Gruppe dürfen bleiben (Transgender Personen), andere, nämlich 100% Schwerbehinderte sollen gehen. Und als Vorausetzung einer Ausnahme von der Weiterleitung/Verteilung hat sich eine Behörde "Mietvertrag für 2 Jahre" überlegt. Man sollte also die Aufnahme nicht auf ein paar Tage beschränken (und Anforderungen vor Ort kennen). Wenn man sich später auseinanderlebt, geht das natürlich. In Berlin hat es auch schon Weiterleitungen in das "Bundesland Lyon" gegeben und da wurden Leute abends um 22.0 Uhr in einen Bus vom Verteilzentrum Tegel (gut, dass es Flughäfen in Berlin gibt...) ins "Bundesland Lyon" gesetzt (Frankreich). Die Weiterleitung ist "freiwillig" zu befolgen, aber das erfahren die Leute erst auf Nachfrage, wenn sie denn nachfragen und man beginnt das Verfahren auf Aufenthaltserlaubnis nicht, wenn nicht. Drittstaater aus der Ukraine bedürfen individueller Beratung, bevor sie sich registrieren. Wie man auf den Homepages einiger Flüchtlingsräte lesen kann, laufen sie bei Registrierung Gefahr, dass die Pässe einbehalten werden und ihnen die Ausreise nahegelegt wird. Drittstaater sollten sich erst um eine individuelle Aufenthaltsperspektive kümmern. Bei den Ländern, aus denen die Drittstaater aus der Ukraine kommen (und wegen des längeren Aufenthalts ausserhalb des eigenen Landes) sind Asylanträge in der Regel aussichtlos. Auch nach der Registrierung dürfen sich die Leute frei im Land bewegen, also kein Problem, Freunde zu besuchen usw. - man muss nur da wohnen, wo man angemeldet ist bzw. in dem Bundesland/Landkreis/Stadt, wo man auf Sozialeistungen angewiesen ist. Jobsuche geht im ganzen Land (und in der ganzen EU). Findet sich ein Job woanders, kann man die Aufhebung oder Veränderung einer Wohnsitzauflage beantragen und muss anfangs möglicherweise bis dahin erst mal Wochenendpendeln. Je nach Agieren der zuständigen Behörde braucht man dafür auch wieder individuelle Beratung. Nach meinem Eindruck leisten die vielen Freiwilligen mehr als die Behörden. Und natürlich hilft der Kontakt von Mensch zu Mensch mehr als ein Verwaltungsverfahren. In unserem engeren Bekanntenkreis haben wir jetzt neu eine junge Frau, die Homeoffice für einen Arbeitgeber in Odessa macht, ein paar marokkanische Studierende aus Charkiw, eine ältere Frau, die alles über lange Fingernägel weiss und eine Familie mit drei Kindern, die jeden Tag Job-Bewerbungen lossschickt und die Kinder haben schon Schulplatzsusagen... es hilft, man kriegt was mit und es ist was, was man selber machen kann. Weil die rechtlichen Grundlagen weniger exklusiv sind als bei anderen Geflüchteten, sind die bürokratischen Verfahren auch nicht so abweisend bis zum Verzweifeln.
  21. Wenn ich nur einen Stock in meinem Gear-Schrank haben dürfte, würde ich den etwas längeren und schwereren wählen. "Optimal" ist sowieso etwas höher und ein bißchen "Einsinken" in den Boden ist immer und ein bißchen Nachspannen (wenn kein DCF) meistens. Einteilig mag stabiler sein, finde ich aber doof zum transportieren. Gewicht: selbst 120 Gr sind immer noch sehr leicht im Vergleich zu einem Trekkingstock. Und da ich das Mid gern mal einen Tag stehen lasse und dann meist wegen Tagestour mit vielen Höhenmetern gern beide Trekkingstöcke benutze, habe ich als zusätzlichen Luxusgegenstand seit einiger Zeit dann eine Carbonstange dabei. Da ich nicht nur einen Carbon-pol im Gearschrank habe: die direktimportierten aus China sind etwas wackelig. Die von pole-a-bear sind gut und fest (custom bis auf 160cm steckbar), der 48" von z-packs auch (und leichter pro cm und ausreichend für vieles Wetter; Plastikpropfen unten/oben wird man beizeiten ersetzen müssen). Wenn ich richtig schlechtes Wetter mit einplanen muss (und keine Hütten o.s.ä. in der Gegend) kommt der 274 Gr schwere Alu-Pol mit (msr? / SL3 von vor >15 Jahren, aber fürs 2er Mid).
  22. Infosammlung rund um Visum, Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsrecht soll europaweit geregelt werden und in D für alle (also auch Drittstaatsangehörige aus der Ukraine; Ankündigung Baerbock) gelten. Regelungen auf EU und nationaler Ebene wohl im Laufe der Woche. [Asylantrag nur nach individueller sachkundiger unabhängiger Beratung.] I.ü. siehe Beitrag oben vor einem Tag. Nachteil Asylantrag: erstmal "Lager", drohende Ablehnung. Nachteil kriegsbedingter Aufenthaltstitel: kann einfacher widerrufen werden (was ggf. Leuten egal ist, die nach einem Krieg zurückkehren wollen). Vorteil letzterens: mensch hat schneller und mehr gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten. Wichtig: nicht gleich ins erste Lager dirigieren lassen, man darf als Tourist weiterreisen, zu Verwandten, zu Initiativen wie z.B. #LeaveNoOneBehind, gibt ja zahlreiche. Ggf. gleich, whrschl. später, Anträge auf Aufenthaltserlaubnis [auch] aus anderen Gründen stellen (voraussetzungsabhängig). Unterstützende Leistungen: sollen in Berlin auch bei privater Unterbringung möglich sein (soll Sozialsenatorin Kipping gemeint haben, Regelungen demnächst). Wer Zugang zu Ansprechfunktionären in seinem Bundesland oder Landkreis hat ... sprecht es an, dass da Regelungsbedarf ist, sind ja zum Teil Nachbarn oder Leute, die man beruflich "kennt". edit: best verständliche Zusammenfassung (gegenwärtig = 01.03.22; die ich kenne]
  23. Visumstechnisch: ukrainische Staatsangehörige können visumsfrei in den Schengenraum und EU einreisen und sich 90 Tage als Touristen aufhalten (gilt nicht für Personen, die sich vorher mal eine Einreisesperre gefangen haben). Das BMI hat zügig eine Regelung erlassen, wonach die 90 Tage um 90 Tage [automatisch] verlängert werden können, in Berlin ist 90 + 90 per Allgemeinverfügung umgesetzt worden (erstmal bis 31.05.) d.h. man ist automatisch und ohne Antragstellung legal hier als "Tourist", aber die Ausländerbehörde hat keine zusätzliche Arbeit (zynisch, ja) und die Leute hängen erstmal in der Luft (Unterkunft, Geld, ärztliche Behandlungen, Schule = ?) oder müssen ins Asylverfahren (--> Camp; Antrag muss zeitnah), was aber individuell gut überlegt und beraten sein will. Später soll es Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG geben. Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, kann man gugeln, zB auf den Seiten der Flüchtlingsräte (ggf. bedarf es für die +90 eines Antrags). Die Regelungen werden wohl auch öfters ergänzt werden, ggf. wird es auch Regelungen über situationsbedingte Aufenthaltserlaubnisse in den einzelnen Bundesländern kurzfristig geben (§§ 23, 24 AufenthG). Eine Aufenthaltserlaubnis bedarf eines Antrags. Praktisch heisst die 90 + 90 Regel im Positiven aber auch: man muss nicht in die Notunterkunft, sondern kann bei Freunden oder Unterstützern bleiben. Konkrete Unterstützung für Leute hier heisst also: Unterkunft, Alltag - organisieren helfen, teilen. Da "Touristen", braucht es auch keine "Bürgschaft" (ohnehin Vorsicht: "Bürgschaft" will auch beraten sein, bedeutet, dass BürgIn ggf jahrelang zB KH-Kosten trägt). Perspektive: Wer visumsfrei einreisen kann, kann [für Ukrainer grds. aufgrund des Kriegs und weil dt. Botsch/Visastellen geschlossen] vom Inland aus eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (innerhalb von 90 [+ 90]) und dann beschäftigt sein (ab Erlaubnis der Beschäftigung; Ausnahmen z.B. i.R. Großkonzerne). Das sollte -unabhängig von Länderregelegungen über humantiär kriegsbegründete Aufenthaltstitel- für "Fachkräfte" relativ einfach möglich sein, bedarf der Beratung (Flüchtlingsberatungsstelle, RA). Für Liteway sollte es denkbar sein, den ganzen Betrieb hier aufzuziehen (wenn sie wollen) oder in ein bestehendes Cottage zu integrieren (Beschäftigung ist "einfacher" durchzusetzen als Selbständigkeit; für letzteres bedarf es u.a. eines Businessplanes und des Nachweises von Aufträgen und es wird länger geprüft). Heftig problematisch ist es für Leute, die in der Ukraine leben, flüchten wollen und keinen ukrainischen Pass haben. Die kommen rechtlich nicht über die EU-Grenze. Das betrifft viele Oppositionelle, insbesondere JournalistInnen aus Weissrussland, anderen von Putin annektierten bzw. beherrschten Gebieten und russische Oppositionelle, die ziemlich alle auf den Todeslisten Putins stehen dürften. Vom Visumsproblem betroffen sind auch die internationalen Studierenden. edit, Krankenbehandlung, von jemand, der dazu sachkundig ist, aus einer Mail: "Krankenbehandlung für Touristen § 23 III SGB XII, für "illegale" §§ 4+6 AsylbLG, mit den jeweiligen Einschränkungen (Um-zu-Regelung, Notfälle etc u.a.)"
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